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Kleineinleiter
Kleineinleiter sind Einleiter, die im Jahresdurchschnitt weniger als 8 m³/Tag Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnliches Schmutzwasser in ein Gewässer einleiten oder in den Untergrund verbringen. Alle Grundstückseigentümer deren private Kleinkläranlage nicht in einen öffentlichen Abwasserkanal entwässert wird, sondern deren Schmutzwasser über Versickerung oder Einleitung in ein Gewässer abgeleitet wird, sind Kleineinleiter.
Die maßgebliche Satzung über die Erhebung der Kleineinleiterabgabe finden Sie im Abschnitt 7 (Nummer 7.2) des Ortsrechts der Stadt Xanten.