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Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben

In den Außenbezirken oder ländlich strukturierten Gebieten gibt es in Teilbereichen keine Kanalisation.

In diesen Bereichen wird das anfallende häusliche Abwasser in abflusslosen Gruben oder in Kleinkläranlagen (Mehrkammersysteme,
biologische Anlagen u. a.) gesammelt.

Die regelmäßige Entsorgung erfolgt durch ein Vertragsunternehmen des Dienstleistungsbetriebes nach einem verbindlichen Entsorgungsplan, der den betroffenen Grundstückseigentümern jeweils zu Jahresbeginn zugesandt wird.

Die Unterhaltung und Wartung der Anlagen selbst obliegt den Grundstückseigentümern.

Die maßgebliche Grundstücksentwässerungssatzung finden Sie im
Abschnitt 7 (Nummer 7.10) des Ortsrechts der Stadt Xanten

Gebühren

Aktuelle Informationen zu den Kanalbenutzungsgebühren sowie dem einmaligen Kanalanschlussbeitrag finden Sie hier.

Kontakt

Frau Schlüsener
Sachgebiet: Steuern
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-296
anja.schluesener@xanten.de

Frau Bücker
Sachgebiet: Tiefbau
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-281
anke.buecker@xanten.de

Tiefbau
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-0 und 705035 (Baubetrieb)