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Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben
In den Außenbezirken oder ländlich strukturierten Gebieten gibt es in Teilbereichen keine Kanalisation.
In diesen Bereichen wird das anfallende häusliche Abwasser in abflusslosen Gruben oder in Kleinkläranlagen (Mehrkammersysteme,
biologische Anlagen u. a.) gesammelt.
Die regelmäßige Entsorgung erfolgt durch ein Vertragsunternehmen des Dienstleistungsbetriebes nach einem verbindlichen Entsorgungsplan, der den betroffenen Grundstückseigentümern jeweils zu Jahresbeginn zugesandt wird.
Die Unterhaltung und Wartung der Anlagen selbst obliegt den Grundstückseigentümern.
Die maßgebliche Grundstücksentwässerungssatzung finden Sie im
Abschnitt 7 (Nummer 7.10) des Ortsrechts der Stadt Xanten
Gebühren
Aktuelle Informationen zu den Kanalbenutzungsgebühren sowie dem einmaligen Kanalanschlussbeitrag finden Sie hier.