Inhalt
Melderegisterauskunft - schriftlich und elektronisch
Generelle Voraussetzungen und Widerspruchsrecht
Zulässig sind Auskünfte an Dritte über
- Vor- und Zunamen,
- akademische Grade und
- Anschriften
in Xanten gemeldeter Personen. Weiterhin sind Eigenauskünfte möglich.
Melderegisterauskünfte sind nur schriftlich oder elektronisch möglich, keinesfalls telefonisch.
Der Einbeziehung Ihrer Daten in das Auskunftssystem über das Internet kann schriftlich widersprochen werden.
Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Xanten, FB Bürgerservice-Sicherheit-Ordnung, Karthaus 2, 46509 Xanten,einzureichen.
Bei Gefahr von Leib und Leben kann eine Auskunftssperre eingerichtet werden.
Direkte Auskunft im Bürgerservice der Stadt Xanten
Auskünfte können beim Bürgerservice der Stadt Xanten beantragt werden.
Elektronische Meldeauskunft
Elektronische Meldeauskünfte sind sind über das Zema-Portal von d-NRW möglich.
Eine Anfrage ist gebührenpflichtig.
Elektronische Auskunft über das Zema-Portal von d-NRW
Seit 01.01.2014 sind Auskünfte über d-NRW möglich.
Eine Auskunft dort kostet 4,00 Euro, zudem wird für die Bearbeitung durch d-NRW eine Servicegebühr von 2,50 Euro erhoben.
Den Abfragenden großer Adressmengen bietet diese Variante einigen Komfort und einige Vorteile:
So können die Anfragen unabhängig von Öffnungszeiten gestellt werden und die Ergebnisse werden einige Zeit vorgehalten.
Alle Informationen zum Ablauf
Zema Online Portal