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Nichtraucherschutz
Das Rauchen in vollständig umschlossenen Räumen von öffentlichen Einrichtungen, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, Sporteinrichtungen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen und Flughäfen ist seit dem 01. Januar 2008 verboten. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hatte am 19.12.2007 das Gesetz zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Für Schank- und Speisewirtschaften gilt das Rauchverbot jedoch erst zum 01.07.2008.
Weitere Informationen (Gesetzestext und Antworten auf häufig gestellte Fragen) können auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums abgerufen werden.