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Niederschlagswasser
Grundlage der Gebührenberechnung für das Niederschlagswasser ist die Quadratmeterzahl der bebauten und/oder befestigten Grundstücksfläche, von denen Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden in die gemeindliche Abwasseranlage gelangen kann.
Die maßgebliche Satzung über die Erhebung der Niederschlagswassergebühr finden Sie im Abschnitt 7 (Nummer 7.2) des Ortsrechts der Stadt Xanten.