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Niederschlagswasser

Grundlage der Gebührenberechnung für das Niederschlagswasser ist die Quadratmeterzahl der bebauten und/oder befestigten Grundstücksfläche, von denen Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden in die gemeindliche Abwasseranlage gelangen kann.

Die maßgebliche Satzung über die Erhebung der Niederschlagswassergebühr finden Sie im Abschnitt 7 (Nummer 7.2) des Ortsrechts der Stadt Xanten.

Kontakt

Frau Schlüsener
Sachgebiet: Steuern
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-296
anja.schluesener@xanten.de

Tiefbau
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-0 und 705035 (Baubetrieb)