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Nutzungsänderung
Bei Gebäuden versteht man unter der Nutzung den Zweck, dem die bauliche Anlage durch ihren Gebrauch dient. Die Art der baulichen Nutzung ist ebenso wie die Errichtung des Gebäudes genehmigungspflichtig und wird in Deutschland durch das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung oder die Bauleitplanung geregelt.
Der Begriff Nutzungsänderung kommt aus dem Baurecht und ist in den Landesbauordnungen der Bundesländer definiert als „Änderung der genehmigten Benutzungsart“. Eine Nutzungsänderung bedarf genau wie die Errichtung eines Gebäudes einer Baugenehmigung. Eine Nutzungsänderung ist nur innerhalb der für dieses Gebiet zulässigen Art der baulichen Nutzung möglich. Hierzu ist die Beantragung einer geplanten Nutzungsänderung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde erforderlich.
Die aktuelle Nutzung eines Gebäudes kann identisch sein mit seiner ursprünglich geplanten Zweckbestimmung und Funktion oder aber durch zwischenzeitliche Nutzungsänderung verschieden davon sein.
Alle weiteren Informationen erhalten Sie beim Fachbereich Stadtplanung, Bauen und Denkmalpflege.