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Park- und Halteausnahme für Pflegedienste

Parken und Halten für Pflegedienste, Versorgungsunternehmen, karitative Vereinigungen

Wer kann eine Ausnahme beantragen?

Pflegedienste, Versorgungsunternehmen und karitative Vereinigungen (zum Beispiel Deutsches Rotes Kreuz oder Technisches Hilfswerk).

Wie ist die Ausnahme zu beantragen?

Die Ausnahme kann mittels des beigefügten Antragsformulares beantragt werden. Füllen Sie den Antrag aus und senden ihn der  Stadt Xanten, Fachbereich Bürgerservive, Sicherheit und Ordnung, zu. Alternativ kommen Sie persönlich vorbei und füllen den Antrag vor Ort aus. Es wird dann gemeinsam geklärt, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Für alle Rückfragen stehen wir Ihnen weiterhin gerne auch persönlich, per Mail oder telefonisch zur Verfügung!

Wie verlängere ich eine Ausnahme?

Bitte kontaktieren Sie uns dazu persönlich, telefonisch oder per Mail.

Welche Vergünstigungen bietet die Ausnahme?

Die Ausnahme zum Parken und Halten ermächtigt Sie,

  • im eingeschränkten Haltverbot zu parken bzw. zu halten.
  • im Bereich von Bewohnerparkzonen ohne Auslegen eines Bewohnerparkausweises zu parken.
  • in Bereichen, an denen eine Parkgebühr (Parkuhren und Parkscheinautomaten) zu entrichten ist, gebührenfrei zu halten bzw. zu parken.

 

Gebühren

50,00 € für das 1. Fahrzeug, jedes weitere 15,00 €

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung des Antrages dauert in der Regel maximal 3 bis 5 Tage.

Hinweise

Die beschriebenen Parkerleichterungen gelten nur für die genannten Zielgruppen, nicht aber für Ärztinnen und Ärzte.

Kontakt

Frau Weyers
Fachbereich: Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-387
anke.weyers@xanten.de