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Parkerleichterung für Handwerker

Wer kann einen Handwerkerparkausweis beantragen?

Handwerksbetriebe, welche in der Anlage A und B der Handwerksordnung aufgeführt sind, können einen Handwerkerparkausweis beantragen.

Wie ist der Handwerkerparkausweis zu beantragen?

Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag an die Stadt Xanten, Fachbereich Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung, oder aber Sie kommen persönlich zu und füllen den Antrag hier vor Ort aus. Es wird dann gemeinsam geklärt, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Für alle Rückfragen stehen wir Ihnen weiterhin gerne auch persönlich, per Mail oder telefonisch zur Verfügung!  Bitte denken Sie daran, die notwendigen Unterlagen (Fahrzeugschein, Handwerkskarte, Gewerbeanmeldung, Foto des Fahrzeuges) mit beizufügen. Aus den beigelegten Fotos muss erkennbar sein,

  • dass das Fahrzeug mit einer Firmenaufschrift versehen ist,
  • dass das Fahrzeug mit festen Einbauten versehen ist oder
  • schweres Werkzeug oder Material transportiert oder gelagert werden muss.

Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Dauer der Ausstellung (10 Tage oder ein Jahr, siehe unten).

Gebühren

100,00 € Gültigkeit im Regierungsbezirk Düsseldorf

50,00 € Gültigkeit im Stadtgebiet Xanten

Hinweise

Auflistung der Handwerksbetriebe der Anlage A und B der Handwerksordnung:

Handwerksordnung Anlage A:

  • Maurer und Betonbauer,
  • Ofen- und Luftheizungsbauer,
  • Zimmerer,
  • Dachdecker,
  • Straßenbauer,
  • Wärme- , Kalte- und Schallschutzisolierer,
  • Brunnenbauer,
  • Steinmetz- und Bildhauer,
  • Stuckateure,
  • Maler- und Lackierer,
  • Gerüstbauer,
  • Schornsteinfeger,
  • Metallbauer,
  • Kälteanlagebauer,
  • Klempner,
  • Installateur- und Heizungsbauer,
  • Elektrotechniker,
  • Elektromaschinenbauer,
  • Tischler und
  • Glaser.

Handwerksordnung Anlage B:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger,
  • Estrichleger,
  • Parkettleger,
  • Rolladen- und Jalousiebauer,
  • Raumausstatter,
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller,
  • Eisenflechter,
  • Bautrocknungsgewerbe,
  • Bodenleger,
  • Asphaltierer,
  • Fuger,
  • Holz- und Bautenschutzgewerbe,
  • Rammgewerbe,
  • Betonbohrer und -schneider,
  • Rohr- und Kanalreinigung,
  • Kabelverleger,
  • Einbau von genormten Baufertigteilen,
  • Gebäudereinigung und
  • Getränkeleitungsreinigung.
Kontakt

Frau Weyers
Fachbereich: Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-387
anke.weyers@xanten.de

Frau Urselmans
Fachbereich: Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-392
katharina.urselmans@xanten.de