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Personalausweis - neu + vorläufig, eID-Karte

Personalausweis

Im Regelfall erhalten Personen ab 12 Jahren einen Personalausweis. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre  für Ausweise, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden und 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren.

WICHTIG = Zwei bis drei Werktage nach Erhalt des PIN- und PUK-Briefes mit Transport-PIN- und Sperrkennwort für die eID-Funktion kann der Personalausweis im Bürgerservicebüro abgeholt werden. Ein separates Anschreiben zur Abholung erfolgt nicht.

Erforderliche Unterlagen bei Beantragung des Personalausweises

Bei der Beantragung des Personalausweises muss die antragstellende Person persönlich erscheinen. Dies gilt insbesondere auch für die Ausstellung von Ausweisdokumenten für Kinder jeden Alters. Außerdem sind vorzulegen:

  • Bisheriger Personalausweis oder anderer amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass)
  • Ein aktuelles Lichtbild gemäß Fotomustertafel des Bundesministeriums des Inneren.
  • zum Abgleich Ihrer Daten im Melderegister wird die Vorlage der letzten Personenstandsurkunde (Geburts-, Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde) empfohlen, besonders dann, wenn die unstrukturierte Namensschreibweise noch nicht bestätigt ist.
  • Optional Abgabe von Fingerabdrücken: Bei der Antragstellung müssen Sie wählen, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis gespeichert werden sollen oder nicht. (Ab 02.08.2021 sind Fingerabdrücke verpflichtend).
  • Bei Personen unter 16 Jahren: Für Minderjährige, die noch nicht 16 Jahre sind, kann nur diejenige Person den Antrag stellen, die sorgeberechtigt ist. Die Ausweise der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls ein Nachweis über das Sorgerecht sind vorzulegen. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Antrag unterschreiben. Minderjährige unter 16 Jahren sind von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil bei der Antragstellung zu begleiten. Die Unterschrift des zweiten Elternteils kann mittels Einverständniserklärung schriftlich erfolgen. Seit dem 01. Juli 1998 gibt es im Fall der Scheidung keine zwingende, die elterliche Sorge regelnde Gerichtsentscheidung mehr. Auch nach der Scheidung oder der dauernden Trennung bleibt es in der Regel bei der gemeinsamen Sorge. Bei Scheidung oder dauernder Trennung der Eltern kann bei Vorliegen besonderer Umstände im Einzelfall ausnahmsweise die Unterschrift des Sorgeberechtigten, in dessen Haushalt das Kind lebt, ausreichend sein. Dieser Sorgeberechtigte kann Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens allein treffen. Bei nicht ehelichen Kindern liegt die elterliche Sorge bei der Mutter. Sie steht Vater und Mutter gemeinsam zu, wenn beide erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen.
  • Ggfls. Nachweis über den Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit bzw. weiterer Staatsangehörigkeiten.
Hinweis bei geplanter Eheschließung:

Ändert sich durch Eheschließung der Familienname, so haben Antragstellerin und Antragsteller die Möglichkeit, schon vorab ein Ausweisdokument mit dem dann gültigen Namen zu beantragen, wenn sofort nach der Eheschließung eine Auslandsreise angetreten werden soll. Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor dem Termin beim Standesamt erfolgen kann, ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt.

Anforderungen an das Lichtbild:

Wie auch beim elektronischen Reisepass müssen Sie einen neutralen Gesichtsausdruck haben. Außerdem muss Ihr Kopf frontal abgebildet sein. Der Hintergrund sollte hell sein (ideal grau) und es dürfen keine Schattierungen
zu sehen sein.  

Optional haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fingerabdrücke zu erfassen.

Vorläufiger Personalausweis

Falls Sie einen vorläufigen Bundespersonalausweis benötigen, sind folgende Punkte zu beachten:

Voraussetzungen

  • Es gelten Analog die erforderlichen Unterlagen wie für den Personalausweis
  • Die Ausstellung kann nur in Verbindung mit der Beantragung eines neuen Bundespersonalausweises erfolgen.
  • Der Ausweis ist persönlich zu beantragen.
  • Bringen Sie die ggf. vorhandene Verlustanzeige mit.

Gültigkeit

  • Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal 3 Monate.
Allgemeine Informationen zum Personalausweis

Welche Daten werden auf dem Chip gespeichert?

  • Nachname und Vorname, auch Ordensname oder Künstlername
  • Anschrift, Wohnort
  • Ausstellende Behörde
  • Lichtbild
  • Gültigkeitsdauer
  • Geburtsort und -datum
  • Staatsangehörigkeit
  • Zugangsnummer
  • Seriennummer
  • ggfs. Fingerabdruck

eID - Die elektronische Ausweisfunktion für Online-Angebote

Die elektronische Online-Ausweisfunktion ist eine wichtige Funktion des neuen Personalausweises. Sie können eID nutzen, um sich in der Online-Welt auszuweisen. Sie können die eIDFunktion zum Beispiel für Online-Shops, soziale Netzwerke oder sogar für Online-Besuche von Ämtern und Behörden nutzen.Formulare im Internet werden zukünftig mittels eID automatisch gefüllt. Um vor unseriösen Angeboten geschützt zu sein, muss jeder Händler, der auf den neuen Personalausweis zugreifen möchte, ein Zertifikat vom Staat erwerben. Dadurch ist ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet.

Beachten Sie bitte auch die Informationen im Flyer, den Sie nebenstehend  herunterladen können. Weitere Informationen finden Sie im Personalausweisportal des Bundes.

 

Karte zum elektronischen Identitätsnachweis für Unionsbürger (eID-Karte)

Ab dem 01.01.2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes (Norwegen, Island, Liechtenstein), die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, einen Antrag auf Ausstellung einer eID-Karte stellen.

Mit der eID-Karte kann die Karteninhaberin oder der Karteninhaber die Online-Ausweisfunktion nutzen.

Die eID-Karte dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten wie z.B. Lichtbild, Unterschrift, Körpergröße und Augenfarbe.

Der Antrag auf Ausstellung einer eID-Karte kann ab dem 16. Lebensjahr gestellt werden. Die Gültigkeit beträg 10 Jahre.

Zur Beantragung der eID-Karte ist die Vorlage eines anerkannten und gültigen ausländischen Passes oder Reisepasses erforderlich. Der Antragsteller muss persönlich zur Antragstellung erscheinen.

Eine Neubeantragung wegen Eheschließung ist frühestens 8 Wochen vor der Heirat möglich. Bitte legen Sie dazu die Bestätigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vor.

Alle EU-Bürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die in Xanten ihren Hauptwohnsitz haben, können ihre eID-Karte im Bürgerservice-Büro beantragen. Die Aushändigung der eID-Karte erfolgt ebenfalls im Bürgerservice-Büro.

Die eID-Karte wird in der Bundesdruckerei Berlin hergestellt. Die Produktion dauert ca. 4 – 6 Wochen. Die Bundesdruckerei übersendet Ihnen einen Brief, in dem Ihnen PIN, PUK und das Sperrkennwort für die Online-Ausweisfunktion mitgeteilt wird.

Die Abholung der eID-Karte kann durch eine dritte Person unter Vorlage einer Vollmacht und der alten Dokumente erfolgen. Auch Ehegatten brauchen eine Vollmacht, sofern Sie bei der Antragstellung nicht schriftlich hinterlegt haben, dass die eID-Karte vom Ehegatten abgeholt wird.

In der Vollmacht muss erklärt werden, ob der Betroffene den PIN-Brief erhalten hat und ob er die Online-Ausweisfunktion nutzen möchte.

 

Gebühren

  • Personalausweis (Antragsteller unter 24 Jahre) = 22,80 Euro
  • Personalausweis (Antragsteller über 25 Jahre) = 37,00 Euro
  • vorläufiger Personalausweis = 10 Euro
  • eID-Karte = 37,00 €
Kontakt

Frau Krebber
Fachbereich: Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-234
sabine.krebber@xanten.de

Frau Baier
Fachbereich: Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-168
pia.baier@xanten.de

Frau Kaja
Fachbereich: Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-236
hiltrud.kaja@xanten.de

Frau Oldenbürger
Fachbereich: Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-143
lisa.oldenbuerger@xanten.de