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Rattenbefall

Etwaiger Rattenbefall ist aufgrund der damit verbundenen Gefahren anzeigepflichtig.
Der Befall ist im Rathaus oder telefonisch anzuzeigen.

Folgende Angaben sind notwendig:
Name,
Anschrift
Telefonnummer des Meldenden
sowie der Ort des Rattenbefalls.

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