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Rechnungsprüfung (örtliches RPA)
Das örtliche Rechnungsprüfungsamt (RPA) kontrolliert die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt Xanten.
Das RPA soll dabei die Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit der Haushaltsvollzuges feststellen. Ferner soll unwirtschaftliches Verwaltungshandeln, Korruption oder nicht haushaltsordnungskonformes Finanzgebaren aufgedeckt werden. Die Pflichtaufgaben sind gesetzlich durch die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen geregelt. Weitere Aufgaben können Bestandteil von örtlichen Rechnungsprüfungsordnungen der Gemeinden und Landkreise sein.
Die Berichte und Feststellungen der Rechnungsprüfungsämter sind auch Grundlage für die Entscheidung der Räte über die Entlastung der Hauptverwaltungsbeamten und können – unter Wahrung des Datenschutzes – von der interessierten Öffentlichkeit eingesehen werden. Sie dienen darüber hinaus als Informationsquelle der Kommunalaufsicht.
Bei der Rechnungsprüfung handelt es sich um eine hoheitliche Tätigkeit. Das RPA ist losgelöst vom restlichen Verwaltungsaufbau und genießt daher eine besondere Unabhängigkeit. Diese Unabhängigkeit bezieht sich jedoch nur auf Belange der Prüfungstätigkeit, in übrigen Bereichen (beispielsweise Personalangelegenheiten) ist ein Rechnungsprüfungsamt dem jeweiligen Dienstherrn unterstellt.