Inhalt

Reisepass - neu + vorläufig

Seit dem 1. März 2017 ist der elektronische Reisepass (ePass 3.0) mit Chip der neue reguläre Reisepass. Seit diesem Zeitpunkt gibt es auch die Möglichkeit für Vielreisende einen Reisepass zu beantragen, der 48 Seiten enthält.
Die Bearbeitungszeit für den ePass beträgt mehrere Wochen.

Für den ePass werden zwei Fingerabdrücke benötigt. Die Abdrücke werden bei der Passbeantragung mithilfe von Scannern aufgenommen. Der ePass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.

Der ePass hat ein neues Sicherheitsdesign:
-Flexible Passdecke
-Passkarte aus Polycarbonat
-Fenster mit Linsenstruktur und Bild der Reisepassinhaberin/des Reisepassinhabers
-Neues Sicherheitspapier mit Sicherheitsfaden und Wasserzeichen
-Mehrfarbiger Nähfaden

Außerdem wurde das Layout einiger Datenfelder geändert:
-Neue Anordnung der Datenfelder
-Wegfall "GEB:" beim Geburtsnamen
-Verkleinertes Unterschriftsfeld
-Änderung der Legende "ausgestellt (Ort)" in "Behörde" (Seite 2 des Reisepasses und der Reiseausweise)
-Passaktennummern mit eigener Legende auf amtlichen Pässen

Position des Chips
-Chip in Passkarte integriert (bisher: Passdecke)

Card Access Numer (CAN)
-Card Access Numer (CAN) auf Seite 1

Neue Kürzungsregeln in der maschinenlesbaren Zone
-Neue Kürzungsregel zur Vermeidung der Kürzung des Familiennamens

Aktueller Hinweis: Kindereinträge im Reisepass der Eltern werden mit Ablauf des 25.6.2012 ungültig! Es ist ein separates Reisedokument zu beantragen!

Sie werden durch die Stadt Xanten informiert, wenn Sie den Pass abholen können.

EXPRESS-Reisepass:

Wird ein Express-Reisepass beantragt, liegt er innerhalb von 72 Stunden nach Beantragung vor. Da eine Einreise in die USA mit einem vorläufigen Reisepass nicht mehr möglich ist, die Reise kurz bevor steht, muss man einen Express-Reisepass beantragen.

Auch für den EXPRESS-Reisepass werden zwei Fingerabdrücke benötigt.

Gültigkeit des Dokuments:

10 Jahre Gültigkeit für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden. 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren.

Vorläufiger Reisepass

Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Dies ist durch entsprechende Reiseunterlagen etc. nachzuweisen.  Der vorläufige Reisepass wird direkt vor Ort ausgestellt.

Achtung: Eine Einreise in die USA ist mit dem vorläufigen Reisepass nicht möglich!

Gültigkeit des Dokuments:

Die Gültigkeitsdauer beträgt bis zu einem Jahr.

Gebühren

  • Reisepass (Antragsteller unter 24 Jahre) = 37,50 Euro
  • Reisepass (Antragsteller über 24 Jahre) = 70,00 Euro
  • Express-Reisepass (Antragsteller unter 24 Jahre) = 69,50 Euro
  • Express-Reisepass (Antragsteller über 24 Jahre) = 102,00 Euro
  • Reisepass mit 48 Seiten (Antragsteller unter 24 Jahre) = 59,50 Euro
  • Reisepass mit 48 Seiten (Antragsteller über 24 Jahre) = 92,00 Euro
  • vorläufiger Reisepass (1 Jahr Gültigkeit) = 26,00 Euro
  • Kinder-Reisepässe werden seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert!

Benötigte Unterlagen

Erforderliche Unterlagen bei Beantragung eines Reisepasses:

  • Alter Reisepass oder
  • Kinderreisepass oder
  • Kinderausweis (soweit vorhanden) oder
  • Personalausweis (bei Erstbeantragung)
  • zum Abgleich Ihrer Daten im Melderegister wird die Vorlage der letzten Personenstandsurkunde (Geburts-, Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde) empfohlen, besonders dann, wenn die unstrukturierte Namensschreibweise noch nicht bestätigt ist.
  • Schriftliche Zustimmung beider Sorgeberechtigten (bei Kindern unter 18 Jahren)
  • Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
  • Biometrisches Lichtbild
  • Ggfls. Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. weiterer Staatsangehörigkeiten

     

    Anforderungen an das Lichtbild

    Frontalaufnahme nach internationalen Standards/biometrisches Lichtbild

    Der Antrag muss von einem Sorgeberechtigten unter Anwesenheit des Kindes gestellt werden.

Kontakt