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Rettungswesen

Die Trägerschaft für den öffentlichen Rettungsdienst liegt beim  Kreis Wesel.

Der Kreis als Träger des Rettungsdienstes ist verpflichtet, entsprechend des Rettungsdienstgesetzes NRW Rettungsdienstbedarfspläne zu erstellen. Durch die Rettungsdienstbedarfspläne wird der Bedarf an rettungsdienstlichen Einrichtungen (Rettungsleitstellen, Rettungswachen) und der sich daraus ergebenden Fahrzeug- und Personalbedarf festgeschrieben.

Die rettungsdienstlichen Einrichtungen werden vom Träger unterhalten.

Für die Verwaltung des Rettungsdienstes im Bereich der Stadt Xanten ist der Fachbereich Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung zuständig.

 

Hinweise für Gehörlose:

Die Nummer für das Nofallfax finden Sie unter der Rubrik Downloads