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Rufbereitschaft

Im Bereich der Sicherheit und Ordnung einer Stadtverwaltung gibt es Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden und unverzüglich ereldigt werden müssen. Dies gilt auch für die dienstfreien Zeiten der Verwaltung, etwa nachts oder am Wochenende. Hierzu ist jede kommunale Ordnungsbehörde verpflichtet, einen Notdienst einzurichten. Die Stadt Xanten hält daher eine Rufbereitschaft vor, so dass 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag immer gewährleistet ist, dass die Ordnungsbehörde notwendige Amtshandlungen vornehmen kann.

Eingesetzt wird der Bereitschaftsdienst insbesondere bei folgenden Angelegenheiten:

  • Zwangseinweisungen in die Psychiatrie
  • Ölunfälle
  • Kampfmittelfunde (Granaten, Bomben, Munition)
  • Fundtiere
  • sonstige Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung von besonderer Bedeutung

Dieser Dienst wird im Rahmen der s.g. Rufbereitschaft versehen, dass heißt, dass der / die diensthabende Mitarbeiter/in nach Alarmierung über Mobiltelefon den Dienst von zu Hause aus aufnimmt.

Der Bereitschaftsdienst der Ordnungsbehörde ist über die Polizeidienststelle Xanten zu erreichen: 02801/7142-0.

In eigener Sache:

Seit August 2004 stellt die Stadt Xanten die ordnungsbehördliche Rufbereitschaft auch in der Gemeinden Alpen und seit 2015 auch in der Gemeinde Sonsbeck im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit sicher.

Für weitere Informationen zum Thema Rufbereitschaft wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung.

 

 

Kontakt

Herr Decker
Fachbereich: Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-240
noah.decker@xanten.de