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Schuldnerberatung
Schuldnerberatung kann eine Eingliederungshilfe für ALG I- oder ALG II-Bezieher und deren Angehörige sein. Arbeitnehmern kann sie - bei drohendem Arbeiztsplatzverlust durch Lohnpfändung - möglicherweise den Arbeitsplatz erhalten. In diesen Fällen sprechen Sie mit Ihrem Fallmanager in der für Sie zuständigen ARGE darüber.
Schuldnerberatung kann Eingliederungshilfe für Beziehende von Leistungen der Grundsicherung sein, ihr zuständiger Mitarbeiter der Sozialverwaltung hilft.
Schuldnerberatung ist darüber hinaus ein offenes Beratungsangebot für alle Bürger mit Überschuldungsproblemen, die sich nicht selber helfen können. Fragen Sie in der Schuldnerberatung!