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Sicherheitsgurt und Schutzhelm - Befreiung von der Tragepflicht -

Befreiung von der Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurtes
bzw. zum Tragen des Schutzhelmes

Wer kann eine Befreiung beantragen?

Jede Person kann eine Befreiung von der Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurtes bzw. zum Tragen des Schutzhelmes beantragen, wenn ein entsprechendes ärztliches Attest vorgelegt wird.

Wie ist die Befreiung zu beantragen?

Sie senden der Stadt Xanten, Fachbereich Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung, den ausgefüllten Antrag zu, rufen zu den Öffnungszeiten an oder kommen persönlich vorbei. Es wird dann geklärt, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Bitte denken Sie daran, die notwendige Unterlage (ärztliches Attest) mit beizufügen. Aus dem beigelegten ärztlichen Attest muss erkennbar sein, dass Sie von der Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurtes bzw. zum Tragen des Schutzhelmes aufgrund eines ärztlichen Befundes befreit werden. Für die Befreiung von der Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurtes bzw. zum Tragen des Schutzhelmes wird eine Gebühr in Höhe von 15 Euro veranlagt.

Wie verlängere ich eine Befreiung?

Sie senden erneut den Antrag mit einem neuen Attest zu, oder Sie kommen alternativ mit einem neuen ärztlichen Attest vorbei und füllen einen neuen Antrag hier vor Ort aus.
Bei Rückfragen rufen Sie gerne an, wir stehen für Rückfragen zur Verfügung!

Gebühren

Für die Befreiung von der Sicherheitsgurt- und Helmpflicht werden folgende Gebühren erhoben:
Für 1 Jahr 30,00 €
Für 3 Jahre 90,00 €
unbefristet 120,00 €.

 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung des Antrages dauert in der Regel maximal 3 bis 5 Tage.

Kontakt

Frau Weyers
Fachbereich: Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-387
anke.weyers@xanten.de