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Sondernutzung
Rechtsgrundlage zur Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen ist die Satzung über "Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - Sondernutzungssatzung -", die sich im Abschnitt 1 des städtischen Ortsrechts wiederfindet.Geregelt wird die Nutzung öffentlichen Verkehrsraumes für andere Zwecke.
Grundsätzlich sind alle Informationen und Anträge zu diesem Thema im Rathaus erhältlich.