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Stadtkasse

Aufgaben der Zahlungsabwicklung Xanten-Sonsbeck

Zahlungsverkehr
Alle Zahlungen, die für die Stadt Xanten bestimmt sind bzw. von hier geleistet werden, werden hier zentral gebucht. Überweisungen und Schecks werden von hier aus weitergeleitet. Alle Zahlungsausgänge, die von der Stadt Xanten geleistet werden, werden hier zentral bearbeitet und überwiesen.

SEPA Lastschriftmandate (vormals: Einzugsermächtigung für Lastschriften) können dem Sachgebiet Zahlungsabwicklung mittels des im Downloadbereich angehängten Formulars erteilt werden.

Vollstreckung
Diese Abteilung nimmt die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde der Stadt Xanten nach § 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW wahr.

Der Vollstreckungsbehörde obliegt die Beitreibung aller Geldforderungen der Stadt Xantenim Wege der Amts - bzw. Vollstreckungshilfe.

Vollstreckung von Geldforderungen
Bei der Beitreibung von Geldforderungen wird zwischen der Vollstreckung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen unterschieden. Für die Vollstreckung hat die oder der Zahlungspflichtige Pfändungsgebühren und sonstige Kosten der Vollstreckung zu entrichten, die ohne gesonderten Bescheid zwangsweise beigetrieben werden können.

Gepfändete Sachen werden im Rahmen von Auktionsveranstaltungen oder im Internet unter http://www.zoll-auktion.de versteigert.

Neben den Vollstreckungsaufgaben werden von der Vollstreckungsabteilung noch bestehende Forderungen in Firmen - und Verbraucherinsolvenzverfahren geltend gemacht. Darüber hinaus wirkt sie bei der befristeten oder unbefristeten Niederschlagung uneinbringlicher Forderungen mit.

Amts - und Vollstreckungshilfe
Die Vollstreckungsabteilung der Stadt Xanten vollstreckt im Rahmen Ihrer örtlichen Zuständigkeit die Ansprüche anderer Gläubiger in das bewegliche Vermögen der Zahlungspflichtigen in Xanten im Wege der Amtshilfe auf Grundlage von Artikel 35 Grundgesetz, §§ 4 -8 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW.