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Sterbefall - Anzeige und Beurkundung
Wer ist zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ?
Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist, d. h. alle Personen, die in Xanten verstorben sind, werden beim Standesamt Xanten beurkundet.
Bitte beachten Sie: Für die Beisetzung ist die Friedhofsverwaltung des Dienstleistungsbetriebes der Stadt Xanten (DBX) zuständig.
Wer zeigt den Sterbefall an?
Bei Sterbefällen in öffentlichen Kranken- oder ähnlichen Anstalten ist der Leiter der Anstalt zur Anzeige verpflichtet.
Ist der Sterbefall nicht in einer solchen Anstalt eingetreten, obliegt die Anzeigepflicht:
- dem Familienoberhaupt,
- demjenigen/derjenigen, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jeder anderen Person, die beim Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist
Ist dem Arzt, der die Todesbescheinigung auszustellen hat nicht bekannt, ob ein sogenannter "natürlicher Tod", Unfall oder ähnliches vorliegt, so ist die zuständige Polizeibehörde zur schriftlichen Anzeige des Sterbefalles verpflichtet.
In fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und erhält auftragsgemäß die Beerdigungserlaubnis und die gewünschten Urkunden und, falls erforderlich, vom Ordnungsamt einen Leichenpass zur Überführung ins Ausland.
Ordnungsbehördliche Bestattungen
Wenn Angehörige die Bestattung eines Verstorbenen nicht oder nicht rechtzeitig innerhalb von acht Kalendertagen veranlassen, veranlasst das Ordnungsamt im Rahmen der Gefahrenabwehr die Bestattung. Angehörige können dann zum Kostenersatz herangezogen werden.
Zuständig für solche ordnungsbehördlichen Bestattungen ist der Fachbereich Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung.
Gebühren
Die Beurkundung eines Sterbefalls ist gebührenfrei.
Die Gebühren für eine Sterbeurkunde (auch international) betragen 10,00 €. Für jede zweite und weitere gleichzeitig beantragte Urkunde, die in einem Arbeitsgang hergestellt wird, wird die Hälfte der jeweiligen Gebühr fällig.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis
Fristen
Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.