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Sterbefall - Beisetzung

Der erste Weg

Nach dem Tod eines Angehörigen führt der erste Weg der Hinterbliebenen in der Regel zu einem Bestatter. Er hilft Ihnen, die Vorbereitungen für die Beerdigung zu treffen und übernimmt alle Formalitäten.
Neben der Auswahl des Bestatters und den anderen Beteiligten haben die Angehörigen vielfältige Möglichkeiten der Mitbestimmung und Mitgestaltung.
So können Sie zahlreiche Erledigungen, die im Normalfall der Bestatter ausführt, auch selber machen. Dazu gehören unter anderem auch die Behördengänge. Es gibt viele Stellen, die vom Ableben des Verstorbenen in Kenntnis gesetzt werden müssen, unter anderem der Arbeitgeber, die Krankenkasse, Versicherungen, Vereine, Verbände und Banken. Selbstverständlich können Sie auch den Druck der Einladungen zur Beisetzung selbst in Auftrag geben und die Traueranzeige eigenständig gestalten.

Termin und Ort der Beisetzung

Zunächst gilt es, den Termin für die Beisetzung oder Trauerfeier abzusprechen. Die Friedhöfe dienen der Bestattung von Personen, die bei Ihrem Ableben Einwohner der Stadt Xanten waren oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besitzen. Über Ausnahmeregelungen entscheidet die Friedhofsverwaltung des Dienstleistungsbetriebes der Stadt Xanten (DBX).

Sollten Sie nach dem Tod eines Angehörigen die Formalitäten eigenständig ohne einen Bestatter erledigen, setzten Sie sich bitte für den Beerdigungstermin auf einem städtischen Friedhof in

  • Birten an der Römerstraße
  • Obermörmter an der Straße Kirchend
  • Vynen an der Hauptstraße
  • Xanten am Holzweg

mit der Friedhofsverwaltung beim Dienstleistungsbetrieb der Stadt Xanten AöR in Verbindung.

Falls bei der Beisetzung kirchlicher Beistand von Ihnen gewünscht wird, muss nach der Terminabsprache mit der Friedhofsverwaltung von Ihnen das entsprechende Pfarrbüro über den Beerdigungstermin informiert werden.

Wenn der Verstorbene/die Verstorbene auf einem kirchlichen Friedhof in

  • Lüttingen an der Pantaleonstraße
  • Marienbaum an der Emil-Underberg-Straße
  • Wardt an der Straße Am Kerkend

beerdigt werden soll, wenden Sie sich bitte an das zuständige Pfarramt.

  • Marienbaum Tel. 02804 - 370
  • Xanten         Tel. 02801 - 71310
Art der Bestattung

Falls noch keine Grabstätte vorhanden ist, müssen Sie sich entscheiden, ob eine Erd- oder Feuerbestattung, eine Bestattung in einem dem Wiesengrab oder ein anonymes Begräbnis durchgeführt werden soll.

Folgende Grabarten stehen für eine Beisetzung zur Verfügung:

Reihengrab
In einem Reihengrab darf nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf von 25 Jahren nicht mehr verlängert werden.

Urnenreihengrab
In einem Urnenreihengrab darf nur eine Urne beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf von 25 Jahren nicht mehr verlängert werden.

Wahlgrab
Ein Wahlgrab können Sie auf den Friedhöfen auswählen. Das Nutzungsrecht dieser Grabstätte kann von Ihnen nach Ablauf der 25-jährigen Nutzungszeit bzw. bei einer weiteren späteren Beisetzung weiter erworben werden.
In einem Wahlgrab sind Erd- und Urnenbestattungen möglich.
Wenn Sie sich zu einem Tiefenwahlgrab entscheiden, erfolgt die erste Beerdigung als Tiefenbeisetzung und die weitere als normale Bestattung.
Bei einer Beisetzung ist das Nutzungsrecht für den Zeitraum zu verlängern, der für die Einhaltung der Ruhefrist erforderlich ist.

Tiefenwahlgrab
Auf dem Friedhof in Xanten und auf dem Waldfriedhof in Xanten-Birten sind auf einem Wahlgrab Tiefenbestattungen als Erd- und Aschenbestattungen möglich.

Urnenwahlgrab
Das Nutzungsrecht für ein Urnenwahlgrab beträgt 25 Jahre. Das Nutzungsrecht dieser Grabstätte kann nach Ablauf der 25-jährigen Nutzungszeit bzw. bei einer weiteren späteren Urnenbeisetzung weiter erworben werden.
Bei einer Beisetzung ist das Nutzungsrecht für den Zeitraum zu verlängern, der für die Einhaltung der Ruhefrist erforderlich ist.

Bestattungen in Urnenstelen oder Röhren sind bisher nur auf dem Friedhof Holzweg (Xanten) möglich.

Anonymes Grab
Anonyme Urnenreihengräber werden auf dem Friedhof von Xanten bereit gestellt. Diese Gräber werden nicht gekennzeichnet. Bedenken Sie jedoch, dass auch bei späteren Anfragen zur Lage des Grabes keine Auskünfte erteilt werden.
Die Beisetzung erfolgt zur Wahrung der Anonymität nicht im Beisein von Angehörigen.
Die Trauerfeier vor der Beisetzung erfolgt nach den Wünschen der Hinterbliebenen.

Grabpflege

Die Gräber sollen in würdiger Weise gärtnerisch angelegt und gepflegt werden. Es können nur solche Gewächse verwenden werden, die die benachbarten Gräber nicht stören.

Wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, das Grab Ihrer Angehörigen zu pflegen, können Sie die Pflege einer Friedhofsgärtnerei übertragen.

Die Gärtnereien bieten unterschiedliche Leistungen an, die von der Anlage des Grabes nach einer Beerdigung über das Neubepflanzen eines Grabes bis hin zur Dauergrabpflege reichen. Bei einem Dauergrabpflegevertrag wird die Treuhandstelle eingebunden, die die gewünschten Leistungen der Gärtnerei kontrolliert (siehe §§ 21, 26 - 28 der Friedhofssatzung des Dienstleistungsbetriebes Stadt Xanten Abschnitt 7 - Nummer 7.3).

Grabmale

Wenn Sie zum Gedenken Ihres Angehörigen einen Grabstein wünschen, wenden Sie sich bitte an einen Steinmetz. Der Steinmetz versieht den von Ihnen gewünschten Stein mit den persönlichen Angaben des Verstorbenen und stellt ihn nach den Erfordernissen der Friedhofssatzung auf. Sie als Nutzungsberechtigte(r) tragen während des Bestehens des Nutzungsrechtes die Verantwortung für die Standsicherheit des Grabmales.
(siehe §§ 22 - 25 der Friedhofssatzung des Dienstleistungsbetriebes Stadt Xanten Abschnitt 7 - Nummer 7.3).

Weiterhin wichtig

Bitte denken Sie daran, dass

  • bei einem Wohnungswechsel der Friedhofsverwaltung die neue Anschrift mitzuteilen ist,
  • dem Dienstleistungsbetrieb Stadt Xanten (DBX), Friedhofsverwaltung, beim Tod des/der Nutzungsberechtigten der/die Nutzungsnachfolger/-in mitzuteilen ist,
  • der/die Nutzungsberechtigte für die Herrichtung und Pflege des Grabes und für die Standsicherheit des Grabmales verantwortlich ist.
Beurkundung

Für die Beurkundung des Sterbefalles ist das Standesamt der Stadt Xanten zuständig.

Gebühren

Informationen zu den für Sie bei der Friedhofsverwaltung des Dienstleistungsbetriebes der Stadt Xanten (DBX) entstehenden Gebühren finden Sie in der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren Abschnitt 7.2 des Ortsrechts der Stadt Xanten.

Kontakt

Frau Fehlemann
Sachgebiet: Friedhofsverwaltung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-305
agnes.fehlemann@xanten.de

Friedhofsverwaltung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-305

Standesamt
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801-772-345