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Sterbefall - Unterlagen

Das Standesamt benötigt zur Beurkundung eines Sterbefalles in der Regel nachstehend aufgeführte Unterlagen. Für ausländische Urkunden ist gegebenenfalls eine Übersetzung durch einen amtlich vereidigten Dolmetscher erforderlich.

Es wird gebeten, die jeweils in Frage kommenden Urkunden und Dokumente dem Bestatter zur Weiterleitung an das Standesamt mitzugeben. Der Bestatter zeigt dann den Sterbefall beim Standesamt an.
Zeigt einer der Hinterbliebenen des Verstorbenen den Sterbefall an, möge er bitte die entsprechenden Unterlagen zum Standesamt mitbringen.

Für die Beurkundung benötigt das Standesamt:

  • Todesbescheinigung des Arztes
  • Personalausweis / Pass des Verstorbenen
  • Schriftliche/mündliche Sterbefallanzeige

Der Sterbefallanzeige sind in der Regel folgende Unterlagen beizufügen...

  • Bei Verheirateten: Eheurkunde, beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (bei Eheschließungen 01.01.1958 bis 31.12.2008), Heiratsurkunde (bei Eheschließungen bis 31.12.1957), der letzten Ehe/Lebenspartnerschaft.
  • Bei Verwitweten: zusätzlich Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten.
  • Bei Ledigen: Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.
  • Bei Geschiedenen: zusätzlich Scheidungsurteil oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk (bei ausländischen Ehescheidungen wird immer beides benötigt) - Geburtsdatum- und ort des letzten Ehegatten muss enthalten sein.

Sollte der Personalausweis nicht die aktuelle Meldeanschrift tragen und der Verstorbene nicht in Xanten melderechtlich erfasst sein, ist die Anschrift durch eine Meldebescheinigung des Wohnortes nachzuweisen.

Alle genannten Urkunden und Übersetzungen sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen.
In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden.

 

Gebühren

Die Beurkundung eines Sterbefalls ist gebührenfrei.

  • Sterbeurkunde = 10,00 €.
  • Internationale Sterbeurkunde = 10,00 €.
  • Für jede zweite und weitere gleichzeitig beantragte Urkunde, die in einem Arbeitsgang hergestellt wird,wird die Hälfte der jeweiligen Gebühr fällig.

 

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis
Kontakt

Frau Schmidt
Sachgebiet: Standesamt
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-254
gabriele.schmidt@xanten.de

Standesamt
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801-772-345

Formulare