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Straßensperrungen / -umzugserlaubnis
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eines Umzuges auf öffentlichen Straßen bzw. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Absperrmaßnahmen im Zuge von Veranstaltungen
Wer kann einen Antrag beantragen?
Grundsätzlich kann jede Person oder Gruppierung einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eines Umzuges auf öffentlichen Straße bzw. einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Absperrmaßnahmen im Zuge von Veranstaltungen stellen.
Wie ist der Antrag einzureichen?
Bitte senden Sie der Stadt Xanten, Fachbereich Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung, den ausgefüllten Antrag zu, rufen alternativ zu den Öffnungszeiten an oder kommen einfach persönlich vorbei. Gemeinsam wird dann geklärt, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Als zwingende Anlage ist eine grafische Darstellung der Wegstrecke anhand eines Lageplanes beizufügen. Für die Erteilung einer Genehmigung eines Umzuges wird eine Gebühr in Höhe von 40 Euro veranlagt. Für die Erteilung einer Erlaubnis für Absperrmaßnahmen im Zuge von Veranstaltungen wird eine Gebühr in Höhe von 35 Euro (ohne vorhergehenden Ortstermin) bzw. 110 Euro (mit vorhergehenden Ortstermin) veranlagt.
Benötigte Unterlagen:
- Antrag auf eine Absperrung - sh. rechts unter "Formulare", alternativ auch formlos
- grafische Darstellung der Wegestrecke anhand eines Lageplanes
Wie schnell erhalte ich eine Antwort?
Die Bearbeitung des Antrages dauert in der Regel maximal 3 bis 5 Tage.
Rechtliche Grundlagen
Als Rechtsgrundlage für die Erteilung einer Genehmigung für Umzüge auf öffentlichen Straßen bzw. für die Erteilung einer Genehmigung für Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen dient der § 29 Absatz 2 StVO.