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Überwachung von Baustellen

Baustellen werden überwacht, um zu überprüfen, dass

  • entsprechend den jeweiligen Baugenehmigungen gebaut wird und
  • keine Gefahrentatbestände vorliegen.

Dies betrifft vor allem die Baustellenabsicherung.

Rechtsgrundlage für solche Bauüberwachungen ist  § 83 Landesbauordnung (BauO NRW).

Die Bauüberwachungen sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr beträgt höchstens 7 % der Baugenehmigungsgebühr, mindestens aber 50 Euro.

Kontakt

Frau Heine
Sachgebiet: Bauordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801 772-193
saskia.heine@xanten.de

Herr Koenen
Sachgebiet: Bauordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-319
kai.koenen@xanten.de

Frau Petersen
Sachgebiet: Bauordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-261
kati.petersen@xanten.de

Frau Sangregorio
Sachgebiet: Bauordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-245
fiona.sangregorio@xanten.de