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Überwachung von Baustellen
Baustellen werden überwacht, um zu überprüfen, dass
- entsprechend den jeweiligen Baugenehmigungen gebaut wird und
- keine Gefahrentatbestände vorliegen.
Dies betrifft vor allem die Baustellenabsicherung.
Rechtsgrundlage für solche Bauüberwachungen ist § 83 Landesbauordnung (BauO NRW).
Die Bauüberwachungen sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr beträgt höchstens 7 % der Baugenehmigungsgebühr, mindestens aber 50 Euro.