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Urkunden im Standesamt - Häufige Fragen
Wo bekomme ich Urkunden?
Maßgebend für die Ausstellung einer Urkunde aus einem Personenstandsregister (Geburten-, Heirats- und Sterberegister) ist immer der tatsächliche "Ort des Geschehens".
Ist dieser also nicht Xanten, so wenden Sie sich bitte an das entsprechend zuständige Standesamt.
Wer bekommt Urkunden?
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 61 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Falls Sie nicht zum oben angesprochenen Personenkreis zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorweisen.
Wie bekomme ich eine Urkunde?
Sie können die Urkunden zu unseren Öffnungszeiten persönlich im Standesamt Xanten beantragen und in der Regel sofort mitnehmen.
Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass, sowie falls vorhanden, Stammbuch oder entsprechende alte Urkunden mit.
Um Ihnen Zeit und Wege zu sparen, bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, Urkunden
elektronisch anzufordern. Bitte halten Sie dafür eine digitale Kopie Ihres Personalausweises vor. Die Beantragung und Übertragung der Daten erfolgt verschlüsselt.
Wie aktuell ist eine Urkunde?
Die Personenstandsregister werden immer auf dem aktuellen Stand gehalten. Änderungen, z.B. Namensänderungen, Vaterschaftsfeststellungen, Adoptionen, Eheschließungen,
Eheauflösungen, Sterbefälle, Religionszugehörigkeiten, werden dem jeweiligen "Ureintrag" beigeschrieben.
Nun wird auch verständlich, warum Abschriften oder Urkunden aus Personenstandsregistern neuesten Datums sein sollten, um wirklich sicherzustellen, dass sie den aktuellen Stand aufweisen.
Urkunden - Arten
Geburtsurkunden
Geburtsurkunden enthalten den Namen des Kindes, den Geburtstag und -ort sowie Angaben zu den Eltern
Abstammungsurkunden
Eine erweiterte Form der Geburtsurkunde, die zusätzliche Angaben enthält, z. B. bei einer Adoption außer den Adoptiveltern die leiblichen Eltern.
Geburtsscheine
Geburtsscheine enthalten Angaben zum Namen des Kindes, zum Geburtstag und -ort, aber keine Angaben zu den Eltern des Kindes
Heiratsurkunden
Die Heiratsurkunde beweist nur die Tatsache der Eheschließung. Ihr ist aber nicht zu entnehmen, ob die Ehe noch besteht und welche Familiennamen die Ehegatten führen - das steht nur in der Abschrift des Familienbuches.
Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
Seit dem 01.01.1958 wird für jede in den alten Bundesländern geschlossene Ehe ein Familienbuch geführt, seit dem 03.10.1990 auch in den neuen Bundesländern.
Dieses Familienbuch ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familie, das man normalerweise zu Hause hat.
Dieses Personenstandsregister wird im Regelfall beim Standesamt des Wohnortes geführt und laufend aktualisiert. Es enthält z. B. Angaben über die Eheleute und deren Eltern, die gemeinsamen Kinder, die Namensführung, Vermerke über die Eheauflösung durch Tod oder Scheidung.
Sterbeurkunden
Sterbeurkunden enthalten Angaben zum Namen und Wohnort des Verstorbenen, Todeszeitpunkt und -ort, Geburtsdatum und -ort und zum Familienstand. Bei Verheirateten oder Verwitweten ist auch der Name des Ehepartners angegeben.
Mehrsprachige "Internationale Urkunden"
Mehrsprachige "Internationale Urkunden" können auch auf einem mehrsprachigen Vordruck ausgestellt werden. Eine internationale Urkunde ist besonders geeignet zur Vorlage im Ausland.
Arten:
- Internationale Geburtsurkunde
- Internationale Heiratsurkunde
- Internationale Sterbeurkunde
Gebühren
Geburt
Beurkundung einer Geburt = gebührenfrei
Geburtsurkunde = 10,00 €
beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch = 10,00 €
Internationale Geburtsurkunde = 10,00 €
Anmerkung: Für jede zweite und weitere gleichzeitig beantragte Urkunde, die in einem Arbeitsgang hergestellt wird, die Hälfte der jeweiligen Gebühr fällig.
Heirat
Anmeldung einer Eheschließung oder Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses sowie Prüfung der Voraussetzungen zur Begründung einer Lebenspartnerschaft ..
...wenn deutsches Recht zu beachten ist = 40,00 €
...wenn ausländisches Recht zu beachten ist = 66,00 €
Eheschließung, wenn ein anderes Standesamt die Anmeldung der Eheschließung entgegen genommen hat = 40,00 €
Heirats- / Lebenspartnerschaftsurkunde = 10,00 €
Internationale Heiratsurkunde = 10,00 €
Anmerkung: Für jede zweite und weitere gleichzeitig beantragte Urkunde, die in einem Arbeitsgang hergestellt wird, die Hälfte der jeweiligen Gebühr fällig.
Soll Ihre Eheschließung zu besonderen Zeiten bzw. Orten stattfinden, ist eine zusätzliche Gebühr zu zahlen.
Trauung außerhalb der Öffnungszeiten im Rathaus = 66,00 €
Trauung innerhalb der Öffnungszeiten außerhalb des Rathauses = 80,00 € *
Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten außerhalb des Rathauses = 146,00 € *
Trauungen samstags im Rathaus = 96,00 €
Trauungen samstags außerhalb des Rathauses = 176,00 € *
*) Die Kosten für die Bereitstellung der Örtlichkeit besprechen Sie bitte mit dem jeweiligen "Hausherrn".
Sterbefall
Beurkundung eines Sterbefalls = gebührenfrei
Sterbeurkunde = 10,00 €
internationale Sterbeurkunde = 10,00 €
Anmerkung: Für jede zweite und weitere gleichzeitig beantragte Urkunde, die in einem Arbeitsgang hergestellt wird, die Hälfte der jeweiligen Gebühr fällig.
Weitere Gebühren
Eidesstattlichen Versicherung = 21,00 €
Erklärung zur Namensführung = 21,00 €
Bescheinigung über eine Namensänderung = 9,00 €
Eintragung in ein intern. Stammbuch = 10,00 €
Suchen eines Eintrags oder Vorgangs = je nach Aufwand 17,00 € bis 66,00 €