Inhalt

Vaterschaftsanerkennung

Ist die Mutter nicht verheiratet, so kann der Vater dennoch sofort in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden.
Voraussetzung dafür ist, dass die Mutter und der Vater persönlich zum Standesamt zwecks der Vaterschaftsanerkennung kommen.
Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmung der Mutter sind auch vor der Geburt des Kindes, bzw. vor der Beurkundung der Geburt möglich.

Die Anerkennung kann auch beim Jugendamt oder beim Standesamt des Wohnsitzes erfolgen.

Lassen Sie sich bitte in besonderen Fällen, z. B. bei Minderjährigkeit eines Elternteils oder bei noch verheirateter Mutter von uns über die Einzelheiten beraten.

Eine nicht verheiratete Mutter hat das alleinige Sorgerecht zum Kind. Die Vaterschaftsanerkennung berührt nicht das Sorgerecht.

Wünschen nicht verheiratete Eltern ein gemeinsames Sorgerecht, so ist dies ausschließlich über das Jugendamt des Kreises Wesel erklärbar.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis
Kontakt

Frau Schmidt
Sachgebiet: Standesamt
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-254
gabriele.schmidt@xanten.de

Standesamt
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801-772-345