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Verkehrslenkung/-sicherung

Hintergrund

Um das Miteinander im öffentlichen Straßenverkehr sicher und möglichst störungsfrei gestalten zu können, wurden verschiedene gesetzliche Regelungen getroffen, z. B. in der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Neben allgemein gültigen Verkehrsregeln können besondere Vorgaben auch durch Verkehrszeichen  und -markierungen getroffen werden. Diese werden von den jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Einvernehmen mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger angeordnet.

Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen nach der StVO

Wer auf öffentlichen Verkehrsflächen beispielsweise Straßenfeste, sportliche Veranstaltungen, Umzüge oder sonstige Aktionen durchführen möchte, benötigt dazu eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde. Damit wird die Berechtigung erteilt, den öffentlichen Verkehrsraum ausnahmsweise anders als eigentlich vorgesehen, nutzen zu dürfen.

Dabei wird über Auflagen festgelegt, welche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vom Antragsteller zu ergreifen sind. Soweit erforderlich, können Straßen bzw. Straßenabschnitte gesperrt und Verkehrsumleitungen eingerichtet werden. Auch die Festlegung von Parkplätzen für die Besucher einer solchen Veranstaltung gehören dazu.

Alle Informationen und Fragen rund um diese Themen beantwortet Ihnen der Fachbereich Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung der Stadt Xanten!

Kontakt

Frau Görtzen
Fachbereich: Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-244
heike.goertzen@xanten.de

Frau Versteeg
Fachbereich: Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-334
anja.versteeg@xanten.de

Frau König
Fachbereich: Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-370
tamara.koenig@xanten.de