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Vorkaufsrechtbescheinigung
Bevor nach Abschluss eines Grundstückskaufvertrages die zum Eigentumswechsel notwendige Umschreibung im Grundbuch erfolgen kann, muss von der Stadt Xanten bescheinigt werden, dass sie von einem möglicherweise bestehenden gesetzlichen Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht oder aber ein solches nicht besteht.
Diese sogenannte Vorkaufsrechtsverzichtserklärung beantragt der jeweils beurkundende Notar nach Abschluss des Kaufvertrages bei der Stadt Xanten. Die Vorkaufsrechtsverzichtserklärung wird von der Stadt Xanten in der Regel direkt an den beurkundenden Notar übersandt.
Gebühren
Die Erstellung der Vorkaufsrechtsverzichtserklärung ist mit einer Gebühr in Höhe von 30,00 € verbunden.