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Wasseruhr - Zählerstand zweite Uhr/Garten

Wasseruhr – Gartenbewässerung anmelden – Zählerstand mitteilen

Sie bewässern Ihren Garten oder befüllen Ihren Gartenteich mit Frischwasser des kommunalen Wasserversorgers?

Frischwasser, das nachweislich nicht als Abwasser in die städtische Kanalisation eingeleitet wird, kann von der Schmutzwassergebühr abgezogen werden. Man spricht hier von sogenannten Schwundmengen, die z. B. durch die Bewässerung der Gärten oder die Befüllung von Gartenteichen entstehen. Befüllung von Schwimmbecken: sh. unten.

Der Nachweis wird üblicherweise durch die Installation eines zusätzlichen Wasserzählers (eines sogenannten Zwischenzählers) geführt. Der Zwischenzähler wird nicht vom Wasserwerk installiert, sondern von Ihnen oder einem von Ihnen beauftragten Dritten. Der Zwischenzähler muss geeicht sein und herstellerseitig eine Zählernummer ausweisen. Außerdem ist der Zwischenzähler zu verplomben.

Der erstmalige Einbau eines Zwischenzählers ist unter Vorlage eines Fotos bei der Stadt Xanten, Sachgebiet Steuern, Karthaus 2, 46509 Xanten, oder per Mail an abwasser@xanten.de anzumelden. Auf dem Foto müssen Zählernummer und Zählerstand zu erkennen sein. Das Gleiche gilt für den Austausch eines bereits hier angezeigten Zwischenzählers.

Antragsberechtigt ist grundsätzlich nur der Gebührenpflichtige (Eigentümer).

Wer liest den Zwischenzähler ab?

Sie lesen den Zwischenzählerstand selbst nach Beendigung der Bewässerungssaison ab und stellen einen schriftlichen Antrag auf Berücksichtigung der nicht dem Kanal zugeführten Frischwassermenge (Schwundmenge). Der Antrag ist jährlich ebenfalls an die Stadt Xanten, Sachgebiet Steuern, Karthaus 2, 46509 Xanten, oder per Mail an abwasser@xanten.de zu richten.

Dem Antrag muss ein Foto des Zwischenzählers beigefügt sein, auf dem Zählernummer und Zählerstand erkennbar sind.

Bis wann muss der Antrag gestellt sein?

Der Antrag mit dem abgelesenen Zählerstand muss bei der Stadt Xanten bis spätestens zum 30.11. des Verbrauchsjahres eingegangen sein. Danach eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Wann bekommen Sie einen Bescheid zu Ihrem Antrag?

Einen förmlichen Bescheid erhalten Sie jeweils zu Beginn des darauffolgenden Jahres mit dem Bescheid über Steuern und sonstige Abgaben – Jahresveranlagung -. Bei Anträgen, die anerkannt werden können, ist die Schwundmenge als Gartenwassergebühr berücksichtigt.

Muss der Zwischenzähler jedes Jahr neu angemeldet werden?

Eine erneute Anmeldung des Zwischenzählers im Frühjahr ist nicht erforderlich. Es ist ausreichend nach der einmaligen Anmeldung lediglich den Jahresendstand nach der Bewässerungsperiode (bis zum 30.11. eines Jahres) mitzuteilen. 

Sie befüllen Ihr Schwimmbecken mit Frischwasser?

Frischwasser, welches in Schwimmbecken eingeleitet und dort mit Zusatzstoffen wie etwa Chlor versetzt wird, ist als Schmutzwasser im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes einzustufen, weil es durch Gebrauch bzw. Benutzung in seinen Eigenschaften verändert worden ist mit der rechtlichen Konsequenz, dass dieses Badewasser der öffentlichen Kanalisation zuzuführen ist. Frischwasser, welches zur Befüllung von Schwimmbecken verwendet wurde, ist daher vom Frischwasserabzug grundsätzlich ausgeschlossen, weil es sich um Schmutzwasser handelt und entsprechend zu entsorgen ist. Dieses Beckenwasser, das regelmäßig unter anderem mit Zusatzstoffen wie etwa Chlor versetzt ist, kann auch nicht zur Garten- und Grünanlagenbewässerung eingesetzt werden. Dies ist als eine nicht ordnungsgemäße Schmutzwasserbeseitigung anzusehen.

Es gelten die maßgeblichen Satzungen über die Erhebung der Gebühren im Abschnitt 7 des Ortsrechts der Stadt Xanten.

Kontakt

Frau Schlüsener
Sachgebiet: Steuern
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-296
anja.schluesener@xanten.de

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