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Essen auf Rädern
Die Versorgung mit einer warmen Mittagsmahlzeit kann für alte Menschen zum Problem werden, insbesondere im Falle eigener Krankheit, bei bestehender Behinderung oder bei Verhinderung von Betreuungspersonen. Um diese Schwierigkeiten zu überwinden und die selbständige Lebensführung aufrecht erhalten, wurden Mahlzeitendienste eingerichtet. Durch die ambulanten Mahlzeitendienste werden alte Menschen, die sich eine warme Mahlzeit nicht selbst bereiten und die Versorgung auch auf andere Art und Weise nicht sicherstellen können, mit fertigen, warmen oder noch zu erwärmenden Mahlzeiten versorgt.
Die Bezieher von "Essen auf Rädern" haben sich entsprechend des Einkommens an den Kosten zubeteiligen.
Der Kreis Wesel -als Träger der Sozialhilfe- beteiligt sich an den Kosten, wenn der Träger des Mahlzeitendienstes die kalkulierten und vom Kreis anerkannten Kosten für eine Essensportion berechnet und mit dem Sozialhilfeträger eine entsprechende Abrechnungsvereinbarung geschlossen wurde.
Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt sind nach dem BSHG an den Kosten zu beteiligen. Dieser Mindestbeitrag ist im Regelsatz enthalten und somit in jedem Falle von dem Bezieher zu leisten.
Wenn Sie Fragen zur Kostenbeteiligung haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes.
Art des Vereins | Hilfseinrichtungen, Senioren |
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Ortsteil | Xanten |