Inhalt

Geschäftsbedingungen für touristische Leistungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR TOURISTISCHE LEISTUNGEN (AGB-T)

1. Geltungsbereich der AGB-T

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für touristische Leistungen (AGB-T) gelten für alle von der TIX-Tourist Information Xanten GmbH (im Folgenden: TIX) beworbenen, vermittelten oder als Leistungserbringer angebotenen touristischen Leistungen, soweit es sich nicht um eine reine Beherbergungsleistung handelt.

1.2 Sollten für einzelne Leistungen weitere Geschäftsbedingungen von TIX gelten (z.B. wenn die Leistungen Bestandteil einer Pauschalreise sind und TIX auch als Reiseveranstalter auftritt), so sind die spezielleren Vertragsbedingungen (z.B. die Allgemeinen Reisebedingungen von TIX) vorrangig.

1.3 Bei einigen von TIX beworbenen touristischen Leistungen kann die Buchung nicht über TIX erfolgen. Diese werden von TIX gesondert gekennzeichnet (z.B. in der Leistungsbeschreibung unter dem Stichpunkt „Veranstalter“). TIX ist in diesen Fällen somit weder selbst Vertragspartner noch Leistungserbringer der touristischen Leistung. Dies gilt insbesondere für:

• Fahrten mit dem „Nibelungen-Express Xanten“

• Leistungen im oder im Zusammenhang mit dem LVR-Archäologischen Park Xanten z.B. Führungen oder Mitmachprogramme im LVR-  Archäologischen Park Xanten

• Museumsbesuche und Museumsführungen (außer im SiegfriedMuseum Xanten)

Ein Vertrag über die Erbringung der touristischen Leistungen kann in diesen Fällen nur unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungserbringer (im Folgenden: „Partner“) geschlossen werden. In diesem Fall beschränken sich die Leistungen von TIX auf die reine Zurverfügungstellung von Informationen (z.B. Preise und Leistungsangaben). Diese sind für den Partner nicht bindend. Ein Vermittlungsvertrag mit dem Kunden kommt insoweit nicht zustande, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wird. TIX ist weder bevollmächtigt, etwaige Willenserklärungen für die Partner abzugeben noch diese entgegenzunehmen. Wenn TIX lediglich derartig Drittleistungen bewirbt, gelten von den folgenden Bestimmungen nur die Ziffern 7.3 und 8.

1.4 Soweit TIX die touristischen Leistungen nicht im Sinne von Ziffer 1.3 lediglich bewirbt, ist TIX selbst Vertragspartner und Leistungserbringer. Dies ist insbesondere der Fall, wenn TIX selbst in der Leistungsbeschreibung unter dem Punkt „Veranstalter“ genannt ist. Wenn TIX selbst Leistungserbringer ist, gelten ergänzend die folgenden Bedingungen:

2. Vertragsschluss / Vertragsinhalt (touristische Leistungen)

2.1 Mit einem Buchungsauftrag bietet der Kunde dem Leistungserbringer den Abschluss des Vertrages verbindlich an.

2.2 Der Vertrag kommt mit einer Bestätigung durch TIX zustande. Die Bestätigung kann auch durch schlüssiges Verhalten (konkludent) erfolgen. Soweit das Angebot im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. per Fax, E-Mail oder Webshop) abgegeben wurde, erfolgt aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung (ggf. gesondert) eine elektronische Eingangsbestätigung. Eine bloße Eingangsbestätigung oder bloßes Schweigen stellen noch keine Annahmeerklärung dar.

2.3 Vertragsinhalt ist die Leistungsbeschreibung von TIX, die in der jeweils aktuellen Broschüre von TIX abgedruckt ist oder auf der Website von TIX veröffentlicht wurde, auf die sich der Kunde bei dem Angebot bezieht.

2.4 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Vertragspartners vom Inhalt des Angebots ab, so liegt ein neues Angebot vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit mit der Annahmeerklärung auf die Änderung hingewiesen wurde und der Kunde innerhalb von 10 Tagen die Annahme durch ausdrückliche Erklärung (gegenüber dem Partner oder TIX) oder Anzahlung erklärt.

3. Preise / Zahlungsbedingungen / Leistungsverweigerungsrecht

3.1 Soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde, gelten die in der Leistungsbeschreibung genannten Preise. Eintrittsgelder, Beförderungskosten, Kurtaxe, Verpflegungskosten, Kosten für Museumsführungen und Führungen innerhalb anderer Sehenswürdigkeiten sowie Stadtpläne und Prospekte sind nur dann vom vereinbarten Preis umfasst, wenn dies Bestandteil der Leistungsbeschreibung ist oder ausdrücklich vereinbart wird.

3.2 Sofort nach Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Gesamtpreises, mindestens jedoch in Höhe von 50,00 € fällig. Liegt der Gesamtpreis der Buchung unter 50,00 € oder erfolgt die Buchung weniger als 15 Tage vor der Leistungserbringung, ist der gesamte vereinbarte Preis sofort bei Vertragsschluss fällig.

3.3 Die Zahlung kann per Banküberweisung auf das Konto der Tourist Information Xanten GmbH (IBAN: DE23 3545 0000 1150 0448 48 BIC: WELADED1MOR), in der Tourist Information Xanten mit EC-Karte oder bar oder bei dem jeweiligen Gästeführer in bar erfolgen.

3.4 Der Kunde hat, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, nur dann einen Anspruch auf Leistungserbringung, wenn er die vereinbarte Vergütung in voller Höhe vor der Leistungserbringung gezahlt hat. Andernfalls steht TIX ein Leistungsverweigerungsrecht zu.

4. Leistungszeitpunkt/-dauer / Verspätung

4.1 Soweit eine bestimmte Uhrzeit für den Beginn der Leistung vereinbart ist, muss der Kunde sich rechtzeitig vor Beginn der touristischen Leistung(en) am angegebenen Treffpunkt einfinden. Sollte sich der Kunde verspäten, hat er dies mit seiner voraussichtlichen Ankunftszeit unverzüglich TIX mitzuteilen. TIX bzw. der Gästeführer können im Fall einer nicht nur unerheblichen Verspätung ohne den Kunden mit der Leistungserbringung (z.B. Führung) beginnen und/oder den Kunden von der Teilnahme an der Leistung ausschließen, wenn die Wartezeit für TIX bzw. den Gästeführer oder die anderen Teilnehmer unzumutbar ist. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn eine Verspätung von mehr als 15 Minuten vorliegt.

4.2 TIX wird sich bemühen, die vereinbarten Leistungen pünktlich zu beginnen und zu beenden. Die Angaben zur Dauer einer Leistung (z.B. einer Führung) sind Circaangaben. Die tatsächliche Dauer, der Zeitpunkt des Beginns und der Beendigung können hiervon geringfügig abweichen. Sollte eine Leistung aufgrund eines Verschuldens von TIX später beginnen als angegeben, wird die Dauer der Leistungserbringung hierdurch nicht beeinträchtigt. Ein Leistungsbeginn durch TIX von bis zu 15 Minuten nach dem vereinbarten/ angegebenen Zeitpunkt gilt als vertragsgemäß, soweit die Gesamtdauer der Leistung hierdurch nicht verkürzt wird.

5. Rücktritt (Stornierung) / Kündigung

5.1 Der Kunde kann von dem Vertrag über die Erbringung von touristischen Leistungen bis drei Werktage vor dem vereinbarten Beginn entschädigungslos zurücktreten (stornieren). In diesem Fall wird TIX ihm etwaige bereits geleistete Anzahlungen umgehend erstatten. Abweichend hiervon gilt für Leistungen, die bis zum 31.12.2021 zu erbringen sind: Der Kunde kann bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn vom Vertrag entschädigungslos zurücktreten.

5.2 Tritt der Kunde nach dem in Ziffer 5.1 angegebenen Zeitpunkt zurück, ohne dass TIX den Rücktritt selbst zu vertreten hat, bleibt der Vergütungsanspruch von TIX bestehen.

5.3 Der Kunde kann vom Gästeführer oder durch TIX von der Führung ausgeschlossen werden, wenn er (z.B. aufgrund starker Alkoholisierung) durch sein Verhalten die Durchführung der Gästeführung erheblich behindert, stört oder seine Sicherheit, die Sicherheit der anderen Teilnehmer oder des Gästeführers gefährdet.

5.4 Wenn der Kunde aus den in 4.1 und 5.3 genannten Gründen von der Führung ausgeschlossen oder die Führung für ihn erheblich verkürzt wird, bleibt der Vergütungsanspruch von TIX in voller Höhe bestehen. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde nicht am Treffpunkt erscheint (no show) oder seine Verspätung nicht rechtzeitig anzeigt.

6. Gästeführungen / Rundgänge von TIX
Eine bestimmte Person als Gästeführer ist nicht geschuldet, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Wenn eine konkrete Person als Gästeführer vereinbart wurde, kann TIX diesen gleichwohl durch eine gleichgeeignete Person ersetzen, wenn der vereinbarte Gästeführer (z.B. aufgrund von Krankheit) verhindert ist.

7. Haftungsbeschränkung /-ausschluss

7.1 TIX haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von TIX beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TIX beruhen. Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von TIX stehen eigenen Pflichtverletzungen von TIX gleich.

7.2 Im Übrigen ist eine Haftung von TIX ausgeschlossen, soweit nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zwingend gehaftet wird oder es sich um die Verletzung von Pflichten handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalspflichten).

7.3 Wenn TIX Leistungen Dritter lediglich bewirbt oder Hinweise und Auskünfte erteilt, haftet TIX - soweit nicht ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde - nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Informationen, sondern nur für die richtige Auswahl der Informationsquellen und die richtige Weitergabe an den Kunden. TIX haftet dann auch nicht für das Zustandekommen des Vertrages mit dem Partner oder für Art, Umfang und Qualität der Leistungserbringung durch den Partner sowie die durch diese verursachten Mängel oder Schäden.

8. Rechtswahl

Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Vermittlungsleistungen von TIX oder den Leistungen von TIX als Leistungserbringer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen oder nicht abdingbare Abkommen entgegenstehen.

TIX-Tourist Information Xanten GmbH
Kurfürstenstr. 9
46509 Xanten
Amtsgericht Kleve (HRB 7340)
Geschäftsführer: Thomas Görtz, Hannah Keuchel
Tel.: +49 (0) 2801 772200
Fax: +49 (0) 2801 772199
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