öffentliche Beteiligung

Im Verlauf eines Bauleitplanverfahrens sind alle Belange, die durch die Planung betroffen sind, zu erfassen und durch den Rat der Stadt Xanten in einem abschließenden Beschluss gegeneinander abzuwägen. Zur Erfassung der berührten Belange werden die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Dies erfolgt im Regelfall in zwei Stufen: 
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abschnitt 1 Baugesetzbuch (BauGB) beziehungsweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abschnitt 1 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abschnitt 2 BauGB beziehungsweise gemäß § 4 Abschnitt 2 BauGB

Ausführliche Erläuterungen zur Beteiligung in der Bauleitplanung finden Sie hier

Seit Ende 2007 wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bei der Bauleitplanung per Internet unterstützt. Das bedeutet, dass die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange per Brief oder E-Mail informiert werden, dass auf den Internetseiten der Stadt Xanten die Unterlagen mit Informationen über die Planung in PDF-Form (beziehungsweise in wenigen Fällen auch im TIF-Format) zum Download bereitstehen.

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