Kommunalwahl

Wahltermin

Innenminister Herbert Reul hat den Termin für die Kommunalwahlen 2025 in Nordrhein-Westfalen auf den 14. September 2025 festgelegt. An diesem Tag findet im Gebiet des Regionalverbands Ruhr auch die Wahl der Verbandsversammlung statt. Etwaige Stichwahlen werden am 28. September 2025 durchgeführt.

Wer kann Wahlhelfer*in werden?

Um bei der Kommunalwahl Wahlhelfer*in werden zu können, müssen Sie: 

  • am Wahltag Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige*r eines der übrigen Mitglieder der Europäischen Union sein
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein

Aufgaben der Wahlhelfer*innen

Wahlvorsteher*in

  • leitet die Tätigkeit des Wahlvorstandes
  • Eröffnung und Schluss der Wahlhandlung
  • Leitung der Wahlhandlung und der Stimmenzählung
  • Meldung des Wahlergebnisses
  • Übergabe der Wahlniederschriften

Schriftführer*in

  • Führung des Wählerverzeichnisses, insbesondere Vermerk der Stimmabgabe im Wählerverzeichnis
  • Fertigung der Wahlniederschrift

Beisitzer*in

  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Beobachtung der Wahlkabinen
  • Ordnung des Zutritts zum Wahlraum
  • Sortierung und Zählung der Stimmzettel

Erfrischungsgeld

Für Ihre Tätigkeit am Wahltag erhalten Sie ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 € - 70,00 € je nach Funktion im Wahlvorstand.

Wahlhelfer*innen gesucht!

Sie möchten sich ehrenamtlich engagieren? Dann melden Sie sich jetzt als Wahlhelfer*in für die Kommunalwahl beim Wahlamt der Stadt Xanten!

Sie können sich schon jetzt über unser Online-Formular (siehe Formulare) anmelden. Damit merken wir Sie auch für eine eventuelle Stichwahl am 28. September 2025 vor. Sollten Sie an diesem Tag verhindert sein, schreiben Sie dies bitte in das Bemerkungsfeld.