Wahlergebnisse

Das vorläufige Ergebnis der Wahl wird am Wahlabend durch den Wahlleiter oder die Wahlleiterin festgestellt. Grundlage des vorläufigen Ergebnisses sind die Schnellmeldungen der Urnen- und der Briefwahlvorstände nach Auszählung der Stimmzettel.

Das endgültige Ergebnis der Wahl wird in den Tagen nach der Wahl durch den Wahlausschuss festgestellt. Grundlage des endgültigen Ergebnisses der Wahl sind die am Wahltag gefertigten Wahlniederschriften der Urnen- und der Briefwahlvorstände.

Über die Gültigkeit der Wahl entscheidet nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss.