Denkmäler
Die Stadt Xanten nimmt die Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde wahr.
Allgemeine Aufgaben
- Allgemeine Fragen zum Denkmalschutz
- Beratung und Antragsverfahren zur Denkmalrechtlichen Erlaubnis nach ...
- § 9 DSchG NRW - Veränderung an Baudenkmälern
- § 15 DSchG NRW - Veränderung von Bodendenkmälern
- Auskünfte aus der Denkmalliste der Bau- und Gartendenkmäler
- Erteilen von Bescheinigungen für steuerliche Absetzungen gem. § 36 DSchG NRW über durchgeführte Arbeiten am Denkmal
- Überprüfung von Objekten auf Denkmalwert - Unterschutzstellung von Denkmälern - Löschungen aus der Denkmalliste
- Beratung zu Fördermöglichkeiten in der Denkmalpflege, Bearbeitung von Förderanträgen
- Bußgeldverfahren bei Verstößen gegen die rechtlichen Vorgaben des Denkmalschutzes
Dienst- und Serviceleistungen
Die Untere Denkmalbehörde bietet folgende Serviceleistungen für Denkmaleigentümer*innen und Bürger*innen an.
Für individuelle Anfragen können Sie sich auch direkt an die Untere Denkmalbehörde wenden: denkmal@xanten.de
Denkmäler der Stadt Xanten
Xantens reiches historisches Erbe zeigt sich in einer Vielzahl von verschiedenen einzelnen, flächigen oder zusammengehörenden Denkmälern, an deren Erhalt und Pflege ein öffentliches Interesse besteht. Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Xanten ist erste Ansprechstelle für Eigentümer*innen und Bürger*innen rund um Fragen zu den Belangen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege.
Denkmäler definieren sich wie folgt:
Baudenkmäler: "Baudenkmäler sind Denkmäler, die aus baulichen Anlagen oder Teilen baulicher Anlagen bestehen. Zu einem Baudenkmal gehören historische Ausstattungstücke, soweit sie mit dem Baudenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden." (Quelle: § 2 (2) Begriffsbestimmungen DSchG NRW)
Bodendenkmäler: "Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden oder in Gewässern befinden oder befanden. Als Bodendenkmäler gelten auch Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit, ferner Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, die durch nicht mehr selbstständig erkennbare Bodendenkmäler hervorgerufen worden sind, sowie vermutete Bodendenkmäler, für deren Vorhandensein konkrete, wissenschaftlich begründete Anhaltspunkte vorliegen [...]." (Quelle: § 2 (5) Begriffsbestimmungen DSchG NRW)
Denkmalbereiche: Denkmalbereiche sind Mehrheiten von baulichen Anlagen einschließlich der mit ihnen verbundenen Straßen und Plätze sowie Grünanlagen, Frei- und Wasserflächen [...]. Denkmalbereiche können Stadtgrundrisse, Stadt-, Ortsbilder und -silhouetten, Stadtteile und -viertel, Siedlungen, Gehöftgruppen, Straßenzüge und bauliche Gesamtanlagen sein. Hierzu gehören auch handwerkliche und industrielle Produktionsstätten [...]." (Quelle: § 2 (3) Begriffsbestimmungen DSchG NRW)
Gartendenkmäler: "Gartendenkmäler sind Grün-, Garten- oder Parkanlagen, Friedhöfe oder sonstige Zeugnisse der Garten- und Landschaftsgestaltung[...]. Zu einem Gartendenkmal gehören seine historischen Ausstattungsstücke, soweit sie mit dem Gartendenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden." (Quelle: § 2 (4) Begriffsbestimmungen DSchG NRW) Gärten können als Elemente von denkmalgeschützten Gebäuden als Ausstattung selbiger eingetragen sein, sprich sie sind Bestandteil des Baudenkmals und kein eigenständiges Gartendenkmal.
Welterbestätten: "Welterbestätten sind Denkmäler, Ensembles oder Stätten, die (...) in die Liste des Erbes der Welt eingetragen sind. (Quelle: § 2 (6) Begriffsbestimmungen DSchG NRW)
Wann wird ein Objekt zu einem Denkmal?
Nicht jedes historische Gebäude ist auch unmittelbar ein Denkmal. Bei potentiellen Kandidaten müssen zuerst Denkmalwert und -würdigkeit geprüft und ggf. festgestellt werden. Dabei wird ermittelt, ob die folgenden Eigenschaften zutreffen:
"Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht." (Quelle: § 2 (1) Begriffsbestimmungen DSchG NRW)
Das entsprechende Verfahren führt die Untere Denkmalbehörde zusammen mit den Fachleuten des Landschaftsverbandes Rheinland.
Eine Ausnahme liegt bei Bodendenkmälern vor, diese werden durch das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland festgestellt, unter Schutz gestellt und in der entsprechenden Denkmalliste geführt.
Weitere Informationen zu Xantens Denkmälern
Baudenkmäler: Derzeit sind über 150 Baudenkmäler in der Denkmalliste der Stadt Xanten eingetragen und bilden damit die größte Gruppe. Dabei handelt es sich um verschiedene Objekte, von Kirchenbauten oder repräsentativen Hofanlagen über Atomschutzbunker bis zu "einfachen" Wohnhäusern. Die genaue Lage entnehmen Sie bitte dem Kartenfenster am Seitenende.
Denkmalbereiche: Insgesamt existieren drei Denkmalbereiche in Xanten, Birten und Lüttingen. Sie schützen größere Flächen und sollen historisch gewachsene Strukturen im Stadt- und Ortsbild wahren. Die genaue Lage entnehmen Sie bitte dem Kartenfenster am Seitenende. Es handelt sich um folgende Bereiche:
- D 001 Immunität - Mittelalterlicher Stiftsbezirk rund um den zentral gelegenen St. Viktor Dom.
- D 002 Ortsmitte Lüttingen - Ortskern mit Kirche, ehemaliger Schule und Pastorat sowie umgebenden Flächen.
- D 003 Ortschaft Oberbirten - Ortskern mit Kirche, Pfarrhaus und Haus Lau sowie umgebenden Flächen.
Welterbestätten: Auf Xantener Stadtgebiet liegen zwei bedeutende Plätze des UNESCO-Welterbes "Grenzen des Römischen Reiches - Niedergermanischer Limes" (NGL). Zum einen die römische Stadt Colonia Ulpia Traiana (Areal des LVR-Archäologischen Parks Xanten / LVR-RömerMuseums) und zum anderen das römische Legionslager Vetera castra auf dem Fürstenberg. Weitere Informationen rund um den NGL finden Sie im Netz unter:
- https://der-niedergermanische-limes.de/ (Projektseites des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland
- https://www.roemer.nrw/ (Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW)
Übersicht der Baudenkmäler und Denkmalbereiche der Stadt Xanten