Denkmal - Änderung, Beseitigung, Erlaubnis
Bei Eingriffen, Veränderungen oder Erweiterungen in bestehende Denkmäler, wie z. B. Umbauten an in der Denkmalliste eingetragenen Baudenkmälern oder Eingriffe in geschützte Bodendenkmälern, muss eine Erlaubnis bei der Unteren Denkmalbehörde beantragt werden. Liegt der Bauordnungsbehörde ein Bauantrag vor, wird die Untere Denkmalbehörde automatisch benachrichtigt.
Sinnvoll ist es jedoch, sich vor Fertigstellen des Bauantrags mit der Unteren Denkmalbehörde abzustimmen, da so die Belange des Denkmalschutzes, denen Rechnung getragen werden muss, rechtzeitig in die Planungen aufgenommen werden können.