Korruptionsbekämpfung
Korruptionsbekämpfung
Informationen zum Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG)
Veröffentlichungspflicht nach § 17 KorruptionsbG
Am 01.03.2005 ist das von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 16.12.2004 erlassene Korruptionsbekämpfungsgesetz in Kraft getreten. Das KorruptionsbG soll Transparenz herstellen.
Dieses Gesetz betrifft im kommunalen Bereich die Gemeinden und Gemeindeverbände, sowie deren eigenbetriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen sowie Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligungen. Aus § 7 in Verbindung mit § 1 KorruptionsbG ergibt sich die Verpflichtung, das Mitglieder in den Organen und Ausschüssen der Gemeinden zur Erteilung bestimmter Auskünfte verpflichtet sind. Die Auskünfte umfasst den ausgeübten Beruf, Beratungsverträge, Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien, Organen privatrechtlicher Unternehmen sowie Funktionen in Vereinigungen sowie vergleichbaren Gremien.
Diese Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen. Eine Übersicht der Nebeneinkünfte des Bürgermeisters der Stadt Xanten finden Sie hier.
Die von den Mitgliedern der Gremien der Stadt Xanten sowie der Verbände beantworteten Fragebögen liegen im Rathaus der Stadt Xanten während der Öffnungszeiten der Verwaltung für jede Interessierte bzw. jeden Interessierten zur Einsichtnahme aus. Ansprechpartner ist der Fachbereich Service.
Meldestelle für Hinweisgebende
Haben Sie Kenntnis von Missständen oder Rechtsverstößen innerhalb der Stadtverwaltung Xanten oder der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung DBX? Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber („Whistleblower“) leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung! Über das unten verlinkte Meldesystem können Sie Ihre Meldung vornehmen. Alle Hinweise werden im größtmöglichen Umfang vertraulich behandelt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Der Bürgermeister und Verbandsvorsteher