Abfall - Gefährliche Abfälle, Schadstoffmobil

Autobatterien können entweder beim Schadstoffmobil oder bei der Müllverbrennungsanlage Asdonkshof abgegeben werden.


Gefährliche Abfälle

Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Problem- und Schadstoffe), sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit den Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.

Je nach Abfallart können ganz unterschiedliche Entsorgungsverfahren zum Einsatz kommen oder es sind besondere Regelungen oder Rechtsvorschriften zu beachten, beispielsweise bei der Entsorgung von:

  • Abfällen, die persistent organische Schadstoffe (POPs) enthalten wie zum Beispiel PCBs,
  • Quecksilberhaltigen Abfällen,
  • Asbesthaltigen Abfällen,
  • Altöl.
Ort
Zeit
Lüttingen, Parkplatz Sportplatz, Am Schürkampvon 08:00 bis 08:30 Uhr
Birten, Parkplatz Kirche, Heesweg  von 09:00 bis 09:30 Uhr
Xanten Nähe Stadtbetriebshof, Küvenkampvon 10:00 bis 10:30 Uhr
Wardt, Parkplatz Hafen, Am Meerend  von 11:00 bis 11:30 Uhr
Vynen, Parkplatz Kirche, Alt-Vynscher-Wegvon 13:45 bis 14:15 Uhr
Obermörmter, Kirchend (vor der Scheune Jansen) von 14:45 bis 15:15 Uhr
Marienbaum, Dorfplatz, Klosterstraßevon 15:45 bis 16:15 Uhr

Rechtsgrundlagen

Verfahrensablauf

Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:

  • vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
  • Abfallgebühren und
  • Abfallkalender (Abfuhrintervalle).

Kontakt

Häufig gestellte Fragen

Was gehört zur Abfallfraktion Sonderabfall?

ERLAUBT:
  • Batterien
  • Chemikalien aller Art
  • Elektrokleingeräte (bis 20 cm Kantenlänge)
  • Energiesparlampen
  • Farben und Lacke
  • Klebstoffe
  • Leuchtstoffröhren
  • Lösemittel
  • Medikamente
  • Öle und Fette
  • Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
  • Säuren und Laugen
NICHT ERLAUBT:
  • Asbest
  • Feuerlöscher
  • Ölradiatoren


Sonderabfälle aus Gewerbebetrieben werden nicht angenommen.