Abfall - Gefährliche Abfälle, Schadstoffmobil
Autobatterien können entweder beim Schadstoffmobil oder bei der Müllverbrennungsanlage Asdonkshof abgegeben werden.
Gefährliche Abfälle
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Problem- und Schadstoffe), sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit den Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.
Je nach Abfallart können ganz unterschiedliche Entsorgungsverfahren zum Einsatz kommen oder es sind besondere Regelungen oder Rechtsvorschriften zu beachten, beispielsweise bei der Entsorgung von:
- Abfällen, die persistent organische Schadstoffe (POPs) enthalten wie zum Beispiel PCBs,
- Quecksilberhaltigen Abfällen,
- Asbesthaltigen Abfällen,
- Altöl.
Ort | Zeit |
Lüttingen, Parkplatz Sportplatz, Am Schürkamp | von 08:00 bis 08:30 Uhr |
Birten, Parkplatz Kirche, Heesweg | von 09:00 bis 09:30 Uhr |
Xanten Nähe Stadtbetriebshof, Küvenkamp | von 10:00 bis 10:30 Uhr |
Wardt, Parkplatz Hafen, Am Meerend | von 11:00 bis 11:30 Uhr |
Vynen, Parkplatz Kirche, Alt-Vynscher-Weg | von 13:45 bis 14:15 Uhr |
Obermörmter, Kirchend (vor der Scheune Jansen) | von 14:45 bis 15:15 Uhr |
Marienbaum, Dorfplatz, Klosterstraße | von 15:45 bis 16:15 Uhr |
Rechtsgrundlagen
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
- Abfallgebühren und
- Abfallkalender (Abfuhrintervalle).
Kontakt
Links
Häufig gestellte Fragen
Was gehört zur Abfallfraktion Sonderabfall?
ERLAUBT:
- Batterien
- Chemikalien aller Art
- Elektrokleingeräte (bis 20 cm Kantenlänge)
- Energiesparlampen
- Farben und Lacke
- Klebstoffe
- Leuchtstoffröhren
- Lösemittel
- Medikamente
- Öle und Fette
- Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
- Säuren und Laugen
NICHT ERLAUBT:
- Asbest
- Feuerlöscher
- Ölradiatoren
Sonderabfälle aus Gewerbebetrieben werden nicht angenommen.