Abfall - Restabfall, Hausmüll
In Ihrem Haushalt fällt Hausmüll an. In Deutschland haben Sie die Pflicht zur getrennten Abfallsammlung. Das heißt, dass Sie zum Beispiel Papier, Glas, Verpackungsmüll oder Elektroschrott gesondert entsorgen müssen.
Einige Abfälle eignen sich nicht für die getrennten Abfallsammlung, weil sie nicht oder nur sehr schwer zu sortieren oder zu verwerten sind. Zum Restmüll gehören unter anderem Windeln, Zigarettenstummel, Staubsaugerbeutel, Hygienemasken, Arzneiverbände, Papiertaschentücher, Asche, Damenbinden oder Katzenstreu.
Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das gilt auch für Restabfälle aus anderen Bereichen, zum Beispiel von Gewerbebetrieben oder von öffentlichen Einrichtungen.
Alle Informationen zur Entsorgung Ihres Restmülls können Sie den kommunalen Abfallentsorgungssatzungen entnehmen. Dort finden Sie Informationen über Abfallgebühren, die vorgeschriebene Größe der Müllbehälter, deren Bestellmöglichkeit und den Abfallkalender, in dem Sie die Abfuhrintervalle erfahren.
Sollte das Volumen Ihres Restabfallbehälters ausnahmsweise nicht ausreichen, so können Sie im Foyer des Rathauses der Stadt Xanten einen 70 Liter Abfallsack gegen Entrichtung einer Gebühr kaufen. Dieser Sack kann bei der Restabfallabfuhr zum Behälter gestellt werden.
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46509 Xanten
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Häufig gestellte Fragen
Was gehört in die Restabfalltonne?
- Altkleider u. Schuhe
- Altmedikamente
- Aluminiumfolie von der Rolle
- Aschereste (Kamin, Zigaretten)
- Behandelte Holzspäne
- Beschichtete Verpackungen
- Einmachgläser
- Fleisch- u. Fischreste
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- Glasdeckel (Töpfe, Pfannen)
- Holzkohle
- Hundekotbeutel, Katzenstreu
- Hygieneartikel
- Küchen- u. Taschentücher
- Pizzakartons, beschichtet
- Plastikgeschirr, -tüten, -töpfe
- Porzellan/Keramik
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- Spielzeug
- Staubsaugerbeutel
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- Tapeten
- Teppichreste
- Tierkadaver, -kot, -streu
- Vasen u. Dekorationsartikel aus Glas
- Windeln
Das gehört nicht in die Restabfalltonne!
- Bauschutt
- Farben & Lacke
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- Steine