Altfahrzeuge im Verkehrsraum

Die abgemeldeten und / oder nicht mehr betriebsbereiten Fahrzeuge, die im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt sind, werden nach gesetzten Fristen durch die Ordnungsbehörde entfernt. Bei Gefahrenfahrzeugen wird die Ordnungsbehörde sofort tätig.

Nicht zugelassene Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum können dem Fachbereich Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung unter den Kontaktdaten gemeldet werden.

Gebührenrahmen

Es können Gebühren anfallen