Ehrenamtskarte
Ehrensache - Wir unterstützen das Ehrenamt
Mit der Ehrenamtskarte möchte sich die Stadt Xanten bei den vielen Menschen in unserer Stadt bedanken, die sich freiwillig und unentgeltlich in besonderer Weise für die Gemeinschaft einsetzen. Ehrenamtlich Engagierte, die die Voraussetzungen für die Ehrenamtskarte erfüllen, können mit ihrer persönlichen, nicht übertragbaren Karte landesweit eine ständig wachsende Zahl von Angeboten öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen vergünstigt in Anspruch nehmen.
Werden auch Sie Partner der Ehrenamtskarte
Die Ehrenamtskarte lebt von Vergünstigungen, die öffentliche oder private Partner zugunsten der Ehrenamtlichen einbringen. Bitte nutzen auch Sie die Möglichkeit, diesen neuen Ansatz der Wertschätzung von bürgerschaftlichem Engagement zu unterstützen.
Ihre Vorteile als Partner der Ehrenamtskarte
- Die Beteiligung ist mit keinen Kosten verbunden.
- Der Ausstieg ist jederzeit möglich.
- Die Ehrenamtskarte ist ein Marketinginstrument und sorgt für positive Kommunikation.
- Aufgrund der landesweiten Gültigkeit können auch neue Kundenkreise außerhalb von Xanten erschlossen werden.
- Aufnahme in ein Partnerverzeichnis (Alle Anbieter von Vergünstigungen erscheinen auf der entsprechenden Internetseite des Landes Nordrhein-Westfalen und der Stadt Xanten)
- Bewerbung von Sonderaktionen in Verbindung mit der Ehrenamtskarte.
Formulare
Voraussetzungen
Vergabekriterien im Überblick
- besonderes ehrenamtliches Engagement
- mindestens 5 Std./Woche bzw. 250 Std./Jahr
- Berücksichtigung auch freier Initiativen ohne eigenen Rechtsstatus
- keine Berücksichtigung von Bereitschaftszeiten
- Dauer des Engagements: 2 Jahre, Jugendliche 1 Jahr
- Geltungsdauer der Karte: 2 Jahre
- mit Ausnahme von Kostenerstattungen keine Aufwandsentschädigung zulässig
- Wohnsitz in Xanten bzw. ehrenamtliche Tätigkeit in Xanten
- keine Altersgrenze
- zwei Unterschriften der Organisation, in der die Tätigkeit ausgeübt wird, zur Bestätigung auf dem Antrag erforderlich
- nach der ersten Ausgabe (ggf. im Rahmen einer Festveranstaltung) lfd. Ausgabe der Karte zeitnah nach Antragstellung