eID-Karte
Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen.
Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.
Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.
Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.
eID - Die elektronische Ausweisfunktion für Online-Angebote
Die elektronische Online-Ausweisfunktion ist eine wichtige Funktion des neuen Personalausweises. Sie können eID nutzen, um sich in der Online-Welt auszuweisen. Sie können die eIDFunktion zum Beispiel für Online-Shops, soziale Netzwerke oder sogar für Online-Besuche von Ämtern und Behörden nutzen.Formulare im Internet werden zukünftig mittels eID automatisch gefüllt. Um vor unseriösen Angeboten geschützt zu sein, muss jeder Händler, der auf den neuen Personalausweis zugreifen möchte, ein Zertifikat vom Staat erwerben. Dadurch ist ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet.
Beachten Sie bitte auch die Informationen im Flyer, den Sie nebenstehend herunterladen können. Weitere Informationen finden Sie im Personalausweisportal des Bundes.
Karte zum elektronischen Identitätsnachweis für Unionsbürger (eID-Karte)
Ab dem 01.01.2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes (Norwegen, Island, Liechtenstein), die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, einen Antrag auf Ausstellung einer eID-Karte stellen.
Mit der eID-Karte kann die Karteninhaberin oder der Karteninhaber die Online-Ausweisfunktion nutzen.
Die eID-Karte dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten wie z.B. Lichtbild, Unterschrift, Körpergröße und Augenfarbe.
Der Antrag auf Ausstellung einer eID-Karte kann ab dem 16. Lebensjahr gestellt werden. Die Gültigkeit beträg 10 Jahre.
Zur Beantragung der eID-Karte ist die Vorlage eines anerkannten und gültigen ausländischen Passes oder Reisepasses erforderlich. Der Antragsteller muss persönlich zur Antragstellung erscheinen.
Eine Neubeantragung wegen Eheschließung ist frühestens 8 Wochen vor der Heirat möglich. Bitte legen Sie dazu die Bestätigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vor.
Alle EU-Bürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die in Xanten ihren Hauptwohnsitz haben, können ihre eID-Karte im Bürgerservice-Büro beantragen. Die Aushändigung der eID-Karte erfolgt ebenfalls im Bürgerservice-Büro.
Die eID-Karte wird in der Bundesdruckerei Berlin hergestellt. Die Produktion dauert ca. 4 – 6 Wochen. Die Bundesdruckerei übersendet Ihnen einen Brief, in dem Ihnen PIN, PUK und das Sperrkennwort für die Online-Ausweisfunktion mitgeteilt wird.
Die Abholung der eID-Karte kann durch eine dritte Person unter Vorlage einer Vollmacht und der alten Dokumente erfolgen. Auch Ehegatten brauchen eine Vollmacht, sofern Sie bei der Antragstellung nicht schriftlich hinterlegt haben, dass die eID-Karte vom Ehegatten abgeholt wird.
In der Vollmacht muss erklärt werden, ob der Betroffene den PIN-Brief erhalten hat und ob er die Online-Ausweisfunktion nutzen möchte.
Gebührenrahmen
eID-Karte: 37,00 €
Rechtsgrundlagen
Fristen
- Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre
Verfahrensablauf
Die eID-Karte können Sie persönlich beim Bürgeramt für Ihren Wohnort beantragen.
- Wenden Sie sich an Ihr Bürgeramt und vereinbaren Sie wenn nötig einen Termin.
Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen (ab 1. November 2021):
- Wenden Sie sich an das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretung in dem Bezirk, in dem Sie wohnen.
Voraussetzungen
Sie sind
- mindestens 16 Jahre alt und
- Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder
- Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.