Erschließungsbeiträge
Beiträge für die Straßenerschließung und Straßenausbau
Der Dienstleistungsbetrieb erhebt für straßenbauliche Maßnahmen Beiträge nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs, des Kommunalabgabengesetzes bzw. der jeweils gültigen kommunalen Satzungen. Beiträge werden erhoben für die erstmalige Herstellung von Straßenanlagen (Erschließungsbeiträge) und für die Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung - also den Ausbau - bestehender Straßenanlagen (Straßenausbaubeiträge).
Einen Überblick darüber, welche Straßenanlagen in den kommenden Jahren ausgebaut werden, liefert das „Straßen- und Wegekonzept", das im Downloadbereich auf dieser Seite eingesehen werden kann.
Satzungen, Stundungen
Verweise auf die Satzungen des DBX sowie aktuelle Informationen zu Abgaben und Gebühren finden Sie im Ortsrecht der Stadt Xanten in den Abschnitten 6 - 9 .
Informationen zum Thema Stundungen von Abgabenforderungen durch das Sachgebiet Zahlungsabwicklung finden Sie an dieser Stelle.