Flurkarte

Sie benötigen eine Karte, in der Ihr Grundstück oder Ihr Gebäude dargestellt ist, zum Beispiel, weil Sie ein Bauvorhaben planen oder Ihr Grundstück beleihen möchten? Dann müssen Sie einen passenden Auszug aus dem Liegenschaftskataster erwerben. Dieser Auszug ist die Flurkarte.

Wenn Sie Informationen über die Bodenschätzung benötigen, müssen Sie anstelle der Flurkarte die sogenannte Schätzungskarte erwerben. Diese stellt auf Grundlage der Flurkarte die Ergebnisse der Bodenschätzung dar.

Sie erhalten solche Karten beim Katasteramt Ihres Kreises oder kreisfreien Stadt. Auch viele Gemeinden und manche Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure bieten dies an. Die Karten stellen jeweils den aktuellen Stand des Liegenschaftskatasters dar.

Wenn Ihnen ein bestimmter Stichtag oder der Kartenrahmen nicht wichtig sind, können Sie für ganz Nordrhein-Westfalen die Flurkarte online betrachten und sich kostenfrei Bildausschnitte ausdrucken (siehe hierzu auch die weiterführenden Links).


 

Die digitale Flurkarte enthält die parzellenscharfe Darstellung der Liegenschaften, also aller Flurstücke und Gebäude. Außerdem werden Nutzungsartengrenzen (z. B. zwischen Wald und Wiese) und wichtige topographische Gegenstände (z. B. Hochspannungsmasten) dargestellt.

Die digitale Flurkarte bildet als bildlicher Teil zusammen mit dem automatisierten Liegenschaftsbuch das Liegenschaftskataster.

Auszüge aus der Liegenschaftskarte oder dem Liegenschaftsbuch werden Bürgerinnen und Bürgern als rechtsverbindliche Auskunft gegen Gebühr durch das Liegenschaftsamt ausgehändigt.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen

Um die Flurkarte online für ganz NRW betrachten zu können, öffnen Sie www.tim-online.nrw.de. Starten Sie die Anwendung. Unter Kartenwahl muss Liegenschaftskataster ausgewählt werden. Es öffnen sich verschiedene Auswahlmöglichkeiten. Wählen Sie zum Beispiel ALKIS. Sobald Sie nahe genug herangezoomt haben, öffnet sich die Darstellung der Flurkarte (erkennbar am Erscheinen der Flurstücksnummern). Die dargestellten Informationen können hier allerdings einige Monate alt sein. Anschriften der Katasterämter in Nordrhein-Westfalen https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/geobasis/liegenschaftskataster/katasterbehoerden.pdf

Verfahrensablauf

Einen Auszug aus der Flurkarte erhalten Sie wie folgt:

  • Auszüge aus der Flurkarte oder aus der Schätzungskarte können von jedem beantragt werden. Diese Auszüge enthalten keine besonders geschützten Daten.
  • Sie beantragen den gewünschten Auszug beim Katasteramt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Oftmals bieten auch kreisangehörige Gemeinden solche Auszüge an, seltener die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure.
  • Die Auszüge, die Sie auf diese Art und Weise erwerben, stellen den aktuellen Inhalt des Liegenschaftskatasters dar.
  • Ob Auszüge aus dem Liegenschaftskataster online beantragt werden können, ist von Amt zu Amt unterschiedlich. Oft werden zumindest Antragsformulare online angeboten.
  • Wenn es noch nicht möglich ist, den gewünschten Auszug online zu beantragen, kann er zu den örtlichen Öffnungszeiten im Bürgerbüro oder im Katasteramt erworben werden.
  • Sie müssen die Adresse oder die Flurstücksnummer angeben, damit der passende Auszug erstellt werden kann.