Hilfe zum Lebensunterhalt
Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können, ist Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren.
Eigene Mittel sind insbesondere das eigene Einkommen und Vermögen. Bei nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern sind das Einkommen und Vermögen beider Ehegatten oder Lebenspartner gemeinsam zu berücksichtigen. Gehören minderjährige unverheiratete Kinder dem Haushalt ihrer Eltern oder eines Elternteils an und können sie den notwendigen Lebensunterhalt aus ihrem Einkommen und Vermögen nicht bestreiten, sind auch das Einkommen und das Vermögen der Eltern oder des Elternteils gemeinsam zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
- Die Stadt Xanten ist für Sie zuständig, wenn Sie sich tatsächlich in Xanten aufhalten.
- Sie sind voraussichtlich länger als 6 Monate nicht in der Lage, einer Erwerbstätigkeit von täglich mindestens drei Stunden nachzugehen.
- Sie sind noch nicht im gesetzlichen Rentenalter nach § 41 Absatz 2 SGB XII.
- Sie sind unter 15 Jahre alt sind leben nicht mit Ihren leiblichen Eltern beziehungsweise einem Elternteil zusammen.
- Sie haben keine oder nicht ausreichende Ansprüche auf andere Sozialleistungen wie Kindergeld, Wohngeld, Rente, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld.
- Hilfe zum Lebensunterhalt wird nur gewährt, wenn das gesamte verwertbare Vermögen den Betrag von 10.000 Euro bzw. 20.000 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigt (Stand: 01/2023).
Benötigte Unterlagen:
- Sozialhilfeantrag inkl. Anlagen
- Bestellungsurkunde oder Vorsorgevollmacht, Vollmacht
- Personalausweis, Krankenkassenkarte, Schwerbehindertenausweis
- Nachweise über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse (Renten, ausländische Renten, Werksrenten, Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, Blindengeld, Kindergeld, Arbeitslosengeld, Eingliederungshilfe, Unterhalt, Bürgergeld, Ausbildungsvergütung, BAFöG oder UBG, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung)
- Girokontoauszüge der letzten 12 Monate vor Antragstellung
- Vermögensnachweise (aktuelle Sparbücher ggf. bis 10 Jahre rückwirkend, aktueller Stand mit Zinsen, Sparverträge, Wertpapiere, Depot, Genossenschaftsanteile, Unterlagen über sonstige Sparanlagen)
- Nachweis über vorhandene Lebens- und Sterbeversicherungen (auch bei Beitragsfreistellung) (Nachweis über den aktuellen Rückkaufswert einschl. Überschussbeteiligung und der Leistung im Todesfall)
- Nachweise über bestehende Versicherungen (Privathaftpflicht-, Hausratversicherung etc.)
- Falls Schenkungen oder Übertragungen von Vermögenswerten innerhalb der letzten
10 Jahre erfolgten, Kopien der entsprechenden Verträge - Unterlagen über ggfs. zustehende Nießbrauch-, Altenteil- oder Wohnrechte Übertragung/Veräußerung von Grundvermögen, Erbansprüche
- Nachweis über Schuldverpflichtungen aller Art (Darlehensvertrag und Nachweis über Verwendungszweck)
- Nachweis über die bisher gezahlte Miete
- Namen und aktuelle Anschriften der Kinder