Kommunale Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung soll künftig die Grundlage für die Planung und Steuerung der Wärmewende auf kommunaler Ebene bilden. Ziel ist es, einen konkreten Plan zu entwickeln, um die Herausforderungen einer flächendeckenden klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040 in Nordrhein-Westfalen zu bewältigen. Um diesen Prozess zu beschleunigen, trat am 01.12.2024 das Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Kraft.
Der Wärmesektor ist für die Erreichung der Klimaschutzziele bedeutend! Der Anteil erneuerbarer Energien am Verbrauch für Wärme und Kälte liegt in Deutschland bei nur 17 Prozent - der Rest wird nach wie vor aus fossilen Brennstoffen gewonnen. Zur Umstellung auf erneuerbare Energien (zum Beispiel: mittels Geothermie, Solarthermie, Umweltwärme oder Abwärme) ist die Wärmeplanung der erste wichtige Schritt.
Der Rat der Stadt Xanten hat daher im Juni 2023 beschlossen, eine Bundesförderung für die Wärmeplanung in Xanten zu beantragen. Bei vorliegendem Förderbescheid kann voraussichtlich Ende des Jahres 2024 mit der Durchführung begonnen werden. Die Ergebnisse sollen die Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürgern erhöhen und Orientierung darüber geben, in welchem Stadt- oder Siedlungsbereich welche Art der Wärmeversorgung in Frage kommt. Bis zur Vorlage eines Wärmeplans ist es nicht möglich, konkrete Aussagen über die zukünftigen Möglichkeiten zu machen. Je nach den örtlichen Gegebenheiten, variieren die Lösungen zwischen leitungsgebundenen Wärmenetzen bis hin zu dezentralen Versorgungen der Einzelgebäude.
Antworten auf allgemeine Fragen zur kommunalen Wärmeplanung und der Bedeutung für Privatpersonen und Unternehmen finden Sie in den FAQs.