Meldebescheinigung

Sie können eine amtliche Meldebescheinigung im Bürgerservicebüro erhalten, wenn Sie mit einer Haupt- oder Nebenwohnung in Xanten gemeldet sind. Diese dient gegenüber Dritten als Nachweis der Anmeldung.

Die Meldebescheinigung können Sie im Bürgerbüro nach vorheriger Terminabsprache erhalten oder online beantragen (siehe Formulare).

Während die einfache Meldebescheinigung lediglich Ihren aktuellen Wohnsitz bestätigt, kann die erweiterte Meldebescheinigung weitere im Melderegister gespeicherte Daten, wie beispielsweise Familienstand, Staatsangehörigkeit und Religion beinhalten.

Häufig wird die erweiterte Bescheinigung zur Vorlage bei einem Standesamt zur Anmeldung einer Eheschließung oder zur Vorlage beim Konsulat zur Erledigung von Passangelegenheiten benötigt.

Gebührenrahmen

Einfache und erweiterte Meldebescheinigungen: 9,00 €

Benötigte Unterlagen

  • Identitäts­­nachweis (Personalausweis, Reisepass, ...)

Formulare

Rechtsgrundlagen

Besonderheiten

Eine Gebührenbefreiung wird nur gewährt, wenn die Bescheinigung einen der folgenden nachgewiesenen Verwendungszwecke haben sollte:

  • für Rentenzwecke
  • zur Vorlage bei der Familienkasse
  • zur Vorlage beim Jobcenter Krefeld
  • zur Vorlage bei der Bundesagentur für Arbeit
  • im Sozialhilferecht
  • in Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe

Bitte beachten Sie, dass dass eine Meldebescheinigung nur dann ausgestellt werden kann, wenn sie in Xanten wohnhaft sind oder waren. Eine An- oder Ummeldung im Melderegister erfolgt mit dieser Beantragung nicht.

Voraussetzungen

aktuell mit Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz in Xanten gemeldet

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