Parkerleichterung für Handwerker

Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs oder eines Pflegedienstunternehmens können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.

Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

Gebührenrahmen

Gültigkeit im Regierungsbezirk Düsseldorf: 100,00 €

Gültigkeit im Stadtgebiet Xanten: 50,00 €

Formulare

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen

Auflistung der Handwerksbetriebe der Anlage A und B der Handwerksordnung:

Handwerksordnung Anlage A:

  • Maurer und Betonbauer,
  • Ofen- und Luftheizungsbauer,
  • Zimmerer,
  • Dachdecker,
  • Straßenbauer,
  • Wärme- , Kalte- und Schallschutzisolierer,
  • Brunnenbauer,
  • Steinmetz- und Bildhauer,
  • Stuckateure,
  • Maler- und Lackierer,
  • Gerüstbauer,
  • Schornsteinfeger,
  • Metallbauer,
  • Kälteanlagebauer,
  • Klempner,
  • Installateur- und Heizungsbauer,
  • Elektrotechniker,
  • Elektromaschinenbauer,
  • Tischler und
  • Glaser.

Handwerksordnung Anlage B:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger,
  • Estrichleger,
  • Parkettleger,
  • Rolladen- und Jalousiebauer,
  • Raumausstatter,
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller,
  • Eisenflechter,
  • Bautrocknungsgewerbe,
  • Bodenleger,
  • Asphaltierer,
  • Fuger,
  • Holz- und Bautenschutzgewerbe,
  • Rammgewerbe,
  • Betonbohrer und -schneider,
  • Rohr- und Kanalreinigung,
  • Kabelverleger,
  • Einbau von genormten Baufertigteilen,
  • Gebäudereinigung und
  • Getränkeleitungsreinigung.

Fristen

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Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

Voraussetzungen

Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

Häufig gestellte Fragen

Wer kann einen Handwerkerparkausweis beantragen?

Handwerksbetriebe, welche in der Anlage A und B der Handwerksordnung aufgeführt sind, können einen Handwerkerparkausweis beantragen.

Wie ist der Handwerkerparkausweis zu beantragen?

Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag an die Stadt Xanten, Fachbereich Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung, oder aber Sie kommen persönlich zu und füllen den Antrag hier vor Ort aus. Es wird dann gemeinsam geklärt, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Für alle Rückfragen stehen wir Ihnen weiterhin gerne auch persönlich, per Mail oder telefonisch zur Verfügung! Bitte denken Sie daran, die notwendigen Unterlagen (Fahrzeugschein, Handwerkskarte, Gewerbeanmeldung, Foto des Fahrzeuges) mit beizufügen. Aus den beigelegten Fotos muss erkennbar sein,

dass das Fahrzeug mit einer Firmenaufschrift versehen ist,
dass das Fahrzeug mit festen Einbauten versehen ist oder
schweres Werkzeug oder Material transportiert oder gelagert werden muss.
Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Dauer der Ausstellung (10 Tage oder ein Jahr, siehe unten).