Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
"Blauer Parkausweis"
Der "Parkausweis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung“ auf blauem Grund wird als europäischer Parkausweis ausgestellt. Er berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten und einigen weiteren Staaten zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol) und ermöglicht weitere Erleichterungen wie zum Beispiel:
- bis zu 3 Stunden parken bei eingeschränktem Haltverbot (Zeichen 286, 290 StVO)
- unter bestimmten Voraussetzungen parken in verkehrsberuhigten Bereichen
- bis zu 3 Stunden parken auf Bewohnerparkplätzen
"Oranger Parkausweis"
Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol). Ansonsten gelten mit dem bundesweit gültigen orangen "Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" die gleichen Parkerleichterungen wie beim blauen Ausweis.