Pflegewohngeld

Das Pflegewohngeld ist ein Zuschuss zu den gesondert berechenbaren Aufwendungen (Investitionskosten) für die Pflegeheimplätze in vollstationären Pflegeeinrichtungen und wird unter bestimmten Voraussetzungen nach den Bestimmungen der Pflegeeinrichtungsförderverordnung (PflFEinrVO NW) auf Antrag gezahlt.

Anspruchsberechtigt ist das jeweilige Pflegeheim (Einrichtung). Von diesem wird auch der Antrag gestellt. Stellt das Pflegeheim keinen Antrag, so sind die Pflegebedürftigen antragsberechtigt.

Die Höhe des Pflegewohngeldes orientiert sich am jeweiligen Pflegesatz der Einrichtung, der sich zusammensetzt aus den Pflegekosten, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung (sogenannte “Hotelkosten“) und den Investitionskosten.

Das Pflegewohngeld wird gewährt, wenn das gesamte verwertbare Vermögen den Betrag von 10.000 Euro bzw. 20.000 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigt (Stand: 01/2023).

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

  • Bestellungsurkunde oder Vorsorgevollmacht, Vollmacht
  • Personalausweis, Krankenkassenkarte, Schwerbehindertenausweis
  • Unterlagen der Pflegekasse:
  • Bescheid über Einstufung im häuslichen Bereich (Pflegegutachten)
  • Bescheid der Pflegekasse über die Gewährung vollstationärer Leistungen
  • Anmeldung zur Heimaufnahme, Heimvertrag
  • Nachweise über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse (Renten, ausländische Renten, Werksrenten, Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, Blindengeld
  • Girokontoauszüge der letzten 12 Monate vor Antragstellung
  • Vermögensnachweise (aktuelle Sparbücher ggf. bis 10 Jahre rückwirkend, aktueller Stand mit Zinsen, Sparverträge, Wertpapiere, Depot, Genossenschaftsanteile, Unterlagen über sonstige Sparanlagen)
  • Nachweis über vorhandene Lebens- und Sterbeversicherungen (auch bei Beitragsfreistellung) (Nachweis über den aktuellen Rückkaufswert einschl. Überschussbeteiligung und der Leistung im Todesfall)
  • Nachweise über bestehende Versicherungen (Privathaftpflichtversicherung, Hausratversicherung etc.)
  • Falls Schenkungen oder Übertragungen von Vermögenswerten innerhalb der letzten 
    10 Jahre erfolgten, Kopien der entsprechenden Verträge
  • Unterlagen über ggfs. zustehende Nießbrauch-, Altenteil- oder Wohnrechte Übertragung/Veräußerung von Grundvermögen, Erbansprüche
  • Ansprüche auf Rückübertragung von Grundbesitz nach dem Vermögensgesetz (ehemalige DDR)
  • Nachweis über die bisher gezahlte Miete, evtl. Wohngeldbescheid
  • bei Ehegatten: Kaltmiete, Nebenkosten, Heizkosten, Hauslasten
  • Namen und aktuelle Anschriften der Kinder